Die IT-Recht Kanzlei freut sich, gleich zwei Berufsträger aus ihren Reihen zur Fachanwaltsqualifikation beglückwünschen zu dürfen.
Herrn Rechtsanwalt Felix Barth wurde mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München vom 28.09.2011 die Befugnis erteilt, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Bezeichnung „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ zu führen.
Herrn Rechtsanwalt Arndt Joachim Nagel wurde mit Urkunde der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München vom 28.09.2011 die Befugnis erteilt, aufgrund der nachgewiesenen besonderen Kenntnisse und Erfahrungen die Bezeichnung „Fachanwalt für Informationstechnologierecht“ zu führen.
© Julián Rovagnati - Fotolia.com
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