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C'est bon: Facebook-Datenschutzerklärung jetzt auch in französischer Sprache

27.06.2018, 18:26 Uhr | Lesezeit: 2 min
C'est bon: Facebook-Datenschutzerklärung jetzt auch in französischer Sprache

Nachdem wir anlässlich des EuGH-Urteils und dessen Konsequenzen für Betreiber von Fanpages auf Facebook jüngst eine Facebook-Datenschutzerklärung auf deutsch und englisch angeboten haben, ergänzen wir nun unser Angebot um die französische Version der Datenschutzerklärung.

Encore une fois: Das EuGH-Urteil

Wie wir berichtet haben, hat der EuGH mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage – also der Händler / das werbende Unternehmen – für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt (mit)verantwortlich ist. Bedeutet, dass auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden muss.

Für uns Anlass genug, sowohl für Facebook als auch im Übrigen für Instagram jeweils eine spezielle Datenschutzerklärung zu erstellen, die den Anforderungen des EuGH-Urteils genügt. Diese beiden Rechtstexte haben wir natürlich in deutscher Sprache bereits zur Verfügung gestellt.

Leichter Umgang auch für ausländische Texte

Jetzt bieten wir diese Datenschutzerklärung für Facebook auch in französischer Sprache an. Die Konfiguration ist auch weiterhin in deutscher Sprache – das erleichtert die Individualisierung und Durchführung der Konfiguration natürlich deutlich. Der Datenschutztext in französischer Sprache ist dann in der Ansicht im Mandantenportal der deutschen Übersetzung direkt gegenübergestellt, so dass jeder Nutzer genau weiß, was hier in französisch letztlich geregelt wird.

Und wie der Text - egal ob deutsch, englisch oder französisch - auf der eigenen Facebook Fanpage einzubinden ist erklärt unsere ausführliche Handlungsanleitung.

Gut und günstig

Die französische Datenschutzerklärung für Facebook stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices etwa im Rahmen unseres Starter-Pakets zur Verfügung.

Hinweis Mehrfachbucher: Wer bereits Rechtstexte unserer Kanzlei nutzt und einen bestehenden Pflegevertrag hat, bekommt für jede weitere Bestellung unserer Rechtstexte 25 % Rabatt auf den weiteren Monatsbetrag.

Tipp: Unser Premium-Paket, welches die Absicherung von bis zu 5 Internetpräsenzen für den Verkauf von Waren durch unsere abmahnsicheren Rechtstexte gewährleistet.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© martialred - Fotolia.com

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1 Kommentar

K
Kunde 03.07.2018, 12:08 Uhr
Wo sollen sich denn diese geheimnisvollen
Datenschutzerklärungen für Facebook befinden? Wo kann man die denn buchen? Auf der Seite der AGB Pakete steht nirgends etwas davon.

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