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Yes we can: Facebook-Datenschutzerklärung jetzt auch in englischer Sprache

20.06.2018, 16:41 Uhr | Lesezeit: 2 min
Yes we can: Facebook-Datenschutzerklärung jetzt auch in englischer Sprache

Nachdem wir anlässlich des EuGH-Urteils und dessen Konsequenzen für Betreiber von Fanpages auf Facebook letzte Woche eine Facebook Datenschutzerklärung auf deutsch angeboten haben, schieben wir nun das Ganze in englischer Sprache hinterher.

We remember: Es war Anfang Juni….

Wie wir bereits berichtet haben, hat der EuGH mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage – also der Händler / das werbende Unternehmen – für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt (mit)verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße von Facebook gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird. Vielmehr muss auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden.

Wir hatten dies zum Anlass genommen, sowohl für Facebook als auch im Übrigen für Instagram jeweils eine spezielle Datenschutzerklärung zu entwickeln, die die vom EuGH getroffenen Feststellungen berücksichtigt und von gewerblichen Nutzern dieser Plattformen genutzt werden kann. Diese beiden Rechtstexte haben wir in deutscher Sprache bereits zur Verfügung gestellt.

Easy to handle

Nun bieten wir dieses Datenschutzerklärung auch in englischer Sprache an. Die Konfiguration ist weiterhin auf deutsch – das erleichtert die Individualisierung und Durchführung der Konfiguration für Händler enorm. Der Datenschutztext in englischer Sprache ist dann in der Ansicht im Mandantenportal der deutschen Übersetzung direkt gegenübergestellt, so dass jeder Nutzer genau weiß, was hier in englisch letztlich geregelt wird.

Und wie der Text - egal ob deutsch oder englisch - letztlich auf der eigenen Facebook Fanpage einzubinden ist erklärt unsere Handlungsanleitung.

Easy to afford

Die englische Datenschutzerklärung für Facebook stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices etwa im Rahmen unseres Starter-Pakets zur Verfügung.

Hinweis Mehrfachbucher: Wer bereits Rechtstexte unserer Kanzlei nutzt und einen laufenden Pflegevertrag hat, bekommt für jede weitere Bestellung von Texten 25 % Rabatt auf den neuen Monatsbetrag.

Alternativ kann auch unser Premium-Paket sinnvoll sein, welches die Absicherung von bis zu 5 Internetpräsenzen für den Verkauf von Waren durch unsere abmahnsicheren Rechtstexte sicherstellt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© martialred - Fotolia.com

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