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Yes we can: AGB & Co. für Facebook jetzt auch in englischer Sprache

26.03.2019, 14:54 Uhr | Lesezeit: 3 min
Yes we can: AGB & Co. für Facebook jetzt auch in englischer Sprache

Facebook dient weiterhin vielen Händler nicht nur als reine social-media-Präsenz, sondern auch als direkter Absatzkanal. Daher hatten wir vor längerer Zeit für den Warenverkauf hierzu AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. Wegen der starken Nachfrage bieten wir diese Rechtstexte jetzt auch in englischer Sprache an. Please help yourself....

We remember: Ein Rechtstext kommt selten alleine.….

Rückblick Datenschutz: Wie wir bereits berichtet haben, hatte der EuGH mit Urteil vom 05.06.2018 entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage – also der Händler / das werbende Unternehmen – für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt (mit)verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße von Facebook gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird. Vielmehr muss auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Das bieten wir übrigens nicht nur für Facebook, sondern auch Instagram & Co. an. Soviel zunächst einmal zum Thema Datenschutzerklärzung für reine Facebook-Präsenzen ohne Verkauf.

Wer nun direkt über Facebook Waren verkaufen will, der benötigt wie jeder andere Händler zusätzlich, neben dem Impressum und der Datenschutzerklärung, AGB und eine Widerrufsbelehrung. Diese hatten wir als Gesamtpaket bereits in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt- und legen jetzt die jeweiligen englischen Übersetzungen nach. Immer angepasst auf die Bedürfnisse der Facebook-Plattform.

Easy to handle

Nun bieten wir also AGB, Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung auch in englischer Sprache an. Die Konfiguration ist weiterhin auf deutsch – das erleichtert die Individualisierung und Durchführung der Konfiguration für Händler enorm. Die AGB, Widerrrufsbelehrung und Datenschutzerklärung in englischer Sprache sind dann in der Ansicht im Mandantenportal der deutschen Übersetzung direkt gegenübergestellt, so dass jeder Nutzer genau weiß, was hier in englisch letztlich geregelt wird.

Und wie die Datenschutzerklärung und das Impressum - egal ob deutsch oder englisch - letztlich auf der eigenen Facebook-Seite einzubinden sind, erklärt unsere Handlungsanleitung zu unserem Hosting-Service.

Easy to afford

Die englische AGB & Co. für Facebook stellen wir im Rahmen eines rechtlichen Pflegeservices etwa im Rahmen unseres Starter-Pakets zur Verfügung.

Hinweis Mehrfachbucher: Wer bereits Rechtstexte unserer Kanzlei nutzt und einen laufenden Pflegevertrag hat, bekommt für jede weitere Bestellung von Texten 25 % Rabatt auf den neuen Monatsbetrag.

Ggf. für Händler mit unterschiedlichen social-Media-accounts interessant: Alternativ kann auch unser Premium-Paket sinnvoll sein, welches die Absicherung von bis zu 5 Internetpräsenzen für den Verkauf von Waren durch unsere abmahnsicheren Rechtstexte sicherstellt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© martialred - Fotolia.com

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