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Update EuGH-Urteil: Facebook verspricht Lösungen

19.06.2018, 11:56 Uhr | Lesezeit: 2 min
Update EuGH-Urteil: Facebook verspricht Lösungen

Es war DER Aufreger der letzten Wochen. Nachdem das Thema DSGVO erledigt war und alle auf datenschutzrechtliche Entspannung gehofft hatten, hatte der EuGH Anfang Juni ein Urteil zu Facebook-Fanpages erlassen und ua. eine Mitverantwortlichkeit der Betreiber derartiger pages für die Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten gesehen. Jetzt kam eine Stellungnahme von Facebook hierzu, mit der Ankündigung von updates zur Unterstützung der Seitenbetreiber.

Das EuGH-Urteil: Betreiber von Fanpages mitverantwortlich

Wir hatten über das EuGH-Urteil vom 05.06.2018 ausführlich hier berichtet – daher nur kurz:

Der EuGH vertritt in diesem Urteil die Position, dass der Betreiber der Fanpage – also der Händler / das werbende Unternehmen – für die (fremde) Datenverarbeitung, die Facebook im Rahmen solcher Seiten durchführt, (mit)verantwortlich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass der Betreiber für mögliche Verstöße Facebooks gegen das Datenschutzrecht haftet und zum Ansprechpartner der Datenschutzbehörden wird. Vielmehr muss auf jeder Fanpage künftig auch eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden.
Das hat erstmal für große Aufregung und Unverständnis geführt.

Facebook reagiert

Nun scheint Facebook bereit zu sein sich zu bewegen. So kündigt das Unternehmen in einer kurzen Stellungnahme an:

"Wir werden die notwendigen Schritte unternehmen, um es den Seitenbetreibern zu ermöglichen, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.....Wir werden unsere Nutzungsbedingungen bzw. Richtlinien für Seiten aktualisieren, um die Verantwortlichkeiten sowohl von Facebook als auch von Seitenbetreibern klarzustellen, und damit auch die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben für die Seitenbetreiber zu erleichtern. Details zu unseren aktualisierten Bedingungen werden wir in Kürze bekanntgeben."

Das ist erstmal ein gutes Zeichen – Facebook will also die Seitenbetreiber dabei unterstützen, die Vorgaben des EuGH umzusetzen. Es bleibt abzuwarten, wie und wann genau die Umsetzung dieser Ankündigung von Facebook erfolgt. Aber jedenfalls nimmt das Unternehmen aus den USA das Urteil des EuGH und die daraus resultierenden Probleme für die Seitenbetreiber ernst. Und das ist ja schon mal was.

Die IT-Recht Kanzlei jedenfalls hatte auf das Urteil umgehend reagiert und eine entsprechende Datenschutzerklärung für Betreiber von Facebook-Fanpages angeboten.

Vorteil Pflegeservice: Wir pflegen und aktualisieren unsere Texte für unsere Mandanten ständig – natürlich gilt dies auch hier: Sofern die angekündigten updates von Facebook zu Änderungen unserer Datenschutzerklärung für Fanpages führen, passen wir die Texte an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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1 Kommentar

L
Leser 20.06.2018, 21:38 Uhr
Link
Interessant wäre mal, wo man das SM Paket buchen kann. Es wird zwar behauptet, dass man über den Link [https://www.it-recht-kanzlei.de/facebook-instagram-datenschutzerklaerung.html] das Paket - zusätzlich - buchen könnte, nur ist dort nirgends etwas zu sehen.

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