IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

EU-Bauproduktenverordnung: Neue Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten

27.08.2013, 11:58 Uhr | Lesezeit: 1 min
EU-Bauproduktenverordnung: Neue Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten

Die neue EU-Bauproduktenverordnung betrifft den Bausektor, einer der Schlüsselindustrien der Europäischen Union. Hersteller, Importeur und Händler müssen sich auf diese Verordnung, die in wichtigen Punkten die alte Rechtslage verändert, einstellen. Die IT-Recht-Kanzlei gibt über diese neue Verordnung in ihrem aktuellen Beitrag einen systematischen und möglichst vollständigen Überblick aus der Sicht des betroffenen Herstellers, Importeurs und Händlers.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Aamon - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Die einzelnen Verfahrensschritte in der Praxis, die zur Leistungserklärung des Herstellers gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) führen
(18.09.2013, 20:50 Uhr)
Die einzelnen Verfahrensschritte in der Praxis, die zur Leistungserklärung des Herstellers gemäß der Bauproduktenverordnung (BauPVO) führen
System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
(18.09.2013, 20:48 Uhr)
System der Konformitätsbescheinigung von Bauprodukten im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
(13.09.2013, 08:49 Uhr)
Aufgaben und Pflichten der Wirtschaftsakteure Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur und Händler im Rahmen der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011
(13.09.2013, 08:38 Uhr)
Die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) Nr. 305/2011
Leistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
(09.09.2013, 14:10 Uhr)
Leistungserklärung für Bauprodukte als zentrale Bestimmung der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Einführung in das Thema der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
(09.09.2013, 12:44 Uhr)
Einführung in das Thema der EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO)
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei