IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Gemeinsam stark: Erfolgreicher Start der Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei

17.11.2016, 17:05 Uhr | Lesezeit: 3 min
Gemeinsam stark: Erfolgreicher Start der Initiative „Fairness im Handel“ der IT-Recht Kanzlei

Erst im August diesen Jahres hat die IT-Recht Kanzlei die Initiative "Fairness im Handel" vorgestellt. Es handelt sich dabei um eine Initiative, die das Fairplay im Online-Wettbewerb fördern und auf gemeinschaftlicher Basis ein faires Miteinander ermöglichen soll. Nun haben sich bereits viele tausende Internetpräsenzen dieser Initiative angeschlossen – das ist ein großer Erfolg, vor allem für die teilnehmenden Händler.

(Gibt man etwa bei Google den Text

Mitglied der Initiative „Fairness im Handel“

-> ein, so erscheinen bereits ca. 170.000 Ergebnisse.)

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Wir erinnern uns

Seit über 10 Jahren beschäftigen wir uns mit den rechtlichen Themen rund um den Online-Handel und sind mittlerweile hochspezialisiert. Der Boom des Online-Handels war sicher hilfreich für die Entwicklung der IT-Recht Kanzlei und hat zu dem geführt was sie jetzt ist: Über 40.000 Internet-Präsenzen nutzen bereits die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei und damit ist sie einer der Marktführer auf dem Gebiet der dauerhaften rechtlichen Betreuung von Online-Händlern.

Mittlerweile besuchen über 200.000 Interessenten jeden Monat unsere Kanzlei-Website unter www.it-recht-kanzlei.de, auf der bereits knapp 5500 wertige Rechtsbeiträge hinterlegt sind.

Allein damit erreicht die Kanzlei ein sehr breites Publikum im Online-Handel.

Die Initiative „Fairness im Handel“

Mit dieser starken Marktpräsenz und dem ständigen Umgang mit Online-Händlern hat die IT-Recht Kanzlei einen guten Einblick in die Bedürfnisse und Sorgen der Händler. Ganz oben steht dabei das Thema Abmahnungen. Sei es ein geringfügiger Verstoß oder ein Kardinalfehler – jeder Händler hat Angst davor, wettbewerbsrechtlich daneben zu liegen und Opfer einer Abmahnung zu werden. Diese Angst lähmt viele Händler und sie können sich nicht mehr auf das konzentrieren, was sie am Besten können: Das Verkaufen.

Diese Erfahrungen haben zu der Initiative "Fairness im Handel" geführt – mit dem Ziel und der Motivation:

  • Verzicht auf sofortige Abmahnung und vorrangiger Ausspruch kostenfreier Warnung
  • Abmahnung nach Ablauf von Anstandsfrist bleibt aber möglich

Warum sich eine Teilnahme lohnt? – ganz einfach:

  • Kostenfreie Teilnahme und Erledigung von Beanstandung: Die Teilnahme an dieser Gemeinschaft ist mit keinerlei Kosten verbunden und kann jederzeit beendet werden.
  • Reduzierung des Abmahnrisikos: Als Mitglied einer starken Gemeinschaft sinkt das Abmahnrisiko deutlich.
  • Dokumentiertes Fairplay: Das Logo der Initiative in Ihrem Impressum schafft Vertrauen und zeigt wie wichtig dem Händler Fairplay ist - das wirkt sich auch indirekt auf die Kundenbeziehungen aus.

Ausführliche Infos zu der Initiative "Fairness im Handel" finden Sie hier oder als Mandant der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal.

Tipp für unsere Mandanten: Wir haben im Mandantenportal ein Muster für ein „Warnschussschreiben“ hinterlegt, das von Teilnehmern unserer Initiative „Fairness im Handel“ genutzt werden kann, um andere Teilnehmer der Initiative über bei diesen festgestellte Verstöße zu informieren.

So weit so gut

Die Initiative wurde von den Mandanten der IT-Recht Kanzlei sehr gut angenommen und hat zur Teilnahme von vielen tausenden Internetpräsenzen in nicht mal 4 Monaten geführt. Tendenz stetig steigend. Mit dem Wachstum dieser Initiative machen sich die Online-Händler selbst das größte Geschenk. Je mehr Teilnehmer sich anschließen desto ruhiger dürfte es auf dem Abmahnmarkt werden.

Wir sind gespannt.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
(22.04.2024, 16:49 Uhr)
Website-Scanner: Neue Dienste und weitere Optimierungen
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
(22.04.2024, 07:50 Uhr)
IT-Recht Kanzlei bietet Rechtstexte für BILD Marktplatz an
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
(18.04.2024, 16:43 Uhr)
Sie nutzen Shopware 5 oder 6 oder Cloud? Kennen Sie bereits die Datenschnittstelle der IT-Recht Kanzlei?
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
(15.04.2024, 16:46 Uhr)
manomano.es: IT-Recht Kanzlei bietet professionelle Rechtstexte an
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
(12.04.2024, 15:08 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Decathlon.fr
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
(11.04.2024, 15:06 Uhr)
Neu: Rechtstexte für die französische Plattform Marketplace Leroy Merlin
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei