IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten

01.12.2015, 13:54 Uhr | Lesezeit: 2 min
OLG Hamm: Energieverbrauchsetiketten müssen nicht auf Verpackungen von Haushaltselektrogeräten

Im Handel mit Haushaltselektrogeräten müssen nur die zu Verkaufszwecken ausgestellten Geräte mit Energieverbrauchsetiketten versehen werden. Auf undurchsichtig verpackten Geräten müssen derartige Etiketten nicht angebracht werden, ebenso nicht auf ihrer Verpackung. Das hat das OLG Hamm am 25.08.2015 entschieden.

Der klagende Verbraucherschutzverein aus Düsseldorf beanstandete den Vertrieb von Haushaltselektrogeräten in Baumärkten, die die beklagte Firma aus Dortmund bundesweit unterhält. Die Beklagte hatte die Geräte zum Teil unverpackt und zum Teil - in undurchsichtigen Kartonagen - verpackt in ihren Märkten zum Verkauf angeboten. Sowohl bei unverpackten als auch bei verpackten Geräten beanstandete der Kläger das Fehlen von Energieverbrauchsetiketten.

Die Klage war zum Teil erfolgreich. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat es der Beklagten untersagt, Verbrauchern unverpackte Haushaltselektrogeräte in ihren Märkten zum Verkauf anzubieten, ohne die Geräte außen an der Vorder- oder Oberseite mit sichtbaren, durch EU-Verordnungen vorgeschriebene Energieverbrauchsetiketten zu versehen.

Abgelehnt hat es der Senat, eine Pflicht zum Etikettieren auch für undurchsichtig verpackte Geräte anzunehmen. Nach der gesetzlichen Regelung seien nur ausgestellte Produkte mit den vorgeschriebenen Etiketten zu versehen. Werde ein Gerät in einer Kartonverpackung präsentiert, bei der der Kunde das Gerät nicht sehen könne, werde das Produkt selbst nicht ausgestellt. In diesem Fall seien weder die Verpackung noch das Gerät zu etikettieren. Eine Etikettierung von Verpackungen sei nicht vorgeschrieben,

der EU-Gesetzgeber habe diese bei den in Frage stehenden Haushaltselektrogeräten - anders als beispielsweise bei der Energieverbrauchskennzeichnung von Lampen und Leuchten - nicht angeordnet. Die Etikettierung eines Gerätes, das durch die Verpackung nicht sichtbar sei, sei nicht zu verlangen. Sie sei sinnlos, weil der Kunde das Etikett nicht sehen könne.

Der Senat habe nicht zu entscheiden gehabt, ob ein Händler den Verbraucher bei der Präsentation eines kartonverpackten Gerätes in seinen Verkaufsräumen auf andere Weise als durch die streitgegenständlichen Etiketten über den Energieverbauch zu informieren habe. Diese Frage sei nicht Gegenstand des von den Parteien geführten Rechtsstreits gewesen.

Urteil des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.08.2015 (4 U 165/14), nicht rechtskräftig (BGH I ZR 213/15).

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Aufgepasst beim Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
(13.07.2022, 11:14 Uhr)
Aufgepasst beim Verkauf von Split-Klimaanlagen: Hinweispflicht besteht!
OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
(09.06.2016, 08:39 Uhr)
OLG Bamberg: Werbung für Komplettküchen muss Hersteller- und Typenbezeichnung benennen
LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
(20.08.2014, 16:59 Uhr)
LG Mainz: zum Umfang der Energieeffizienzangabepflicht für elektronische Haushaltsgeräte im Online-Shop
BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben
(12.05.2014, 16:53 Uhr)
BGH: Typenbezeichnungen in der Werbung mit elektronischen Haushaltsgeräten zwingend anzugeben
LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
(02.05.2013, 17:58 Uhr)
LG Freiburg vs Massenabmahner: Klage erfolgreich – Prozesskosten trägt Kläger
OLG Stuttgart: Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten sind wesentliche Informationen und daher in der Werbung zwingend anzugeben
(26.04.2013, 15:39 Uhr)
OLG Stuttgart: Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten sind wesentliche Informationen und daher in der Werbung zwingend anzugeben
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei