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eBay-Panne führte zur Abmahnung

09.09.2008, 20:14 Uhr | Lesezeit: 1 min
eBay-Panne führte zur Abmahnung

Aufgrund einer technischen Panne, die der Plattformbetreiber eBay zu verantworten hatte, wurde kürzlich ein eBay-Händler abgemahnt. Der Grund: Seine Widerrufsbelehrung, die er ausschließlich in dem hierfür vorgesehenen eBay-Textfeld „Rücknahme“ abgelegt hatte, wurde bei einer (von hunderten) Auktion nicht angezeigt.

Vorsichtsmaßnahme

Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt allen eBay-Händlern, die ihre Widerrufsbelehrungen bisher ausschließlich in dem eBay-Textfeld "Rücknahme" veröffentlicht haben, nunmehr zusätzlich im Rahmen der eBay-Artikelbeschreibung auf die Widerrufsbelehrung zu verlinken, die auf der eBay-Michseite oder etwa auf einer eBay-Shopseite abgelegt werden könnte.

Wie folgt könnte der Link lauten:

„Als Verbraucher steht Ihnen grundsätzlich ein einmonatiges Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung finden Sie auch auf unserer mich-Seite (bitte hier anklicken).“

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Gerd Altmann (geralt) / PIXELIO

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