IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Abmahnproblematik bei der „eBay Garantie“ wurde entschärft

11.06.2019, 09:36 Uhr | Lesezeit: 3 min
Abmahnproblematik bei der „eBay Garantie“ wurde entschärft

In der Vergangenheit wurden zahlreiche eBay-Verkäufer wegen der Werbung mit der „eBay Garantie“ abgemahnt. eBay hat aktuell Anpassungen an der Werbung für die „eBay Garantie“ vorgenommen, aufgrund derer die Werbung“ inzwischen unbedenklich sein dürfte.

Worum geht es – ein Rückblick

eBay-Verkäufer mit „Top-Bewertung“ können unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Angebote mit einer „eBay-Garantie“ werben. Dabei wird eine Art Werbebox in der Artikeleschreibung eingeblendet, dabei auf eine Erläuterungsseite mit den „Garantiebedingungen“ verlinkt und das Ranking solcher Artikel verbessert sich im Rahmen der Suchergebnisses.

Diese Werbemethode landete jedoch auch auf dem Radar eines wohlbekannten Abmahnverbandes.

In der pauschalen Bewerbung im Rahmen der Werbebox und auf der Erläuterungsseite mit der Aussage „1 Monat Widerrufsrecht“ sah der Verband eine Irreführung der Verkehrskreise. So könnten unternehmerische Käufer davon ausgehen, dass ihnen ein Widerrufsrecht (mit einer Dauer von einem Monat) zustehe, obwohl in der Praxis kein Verkäufer das (nach dem Gesetz nur Verbrauchern zustehende) Widerrufsrecht auch auf unternehmerische Kunden ausdehnt.

Unsere bisherigen Newsbeiträge zur Problematik der „eBay Garantie“ finden Sie hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-ebay-garantie.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/ebay-garantie-problem.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/ebay-garantie-abmahnung.html

Banner Starter Paket

Mehrmalige Anpassungen der Werbung seitens eBay erfolgt

Wohl nicht zuletzt aufgrund der Hinweise abgemahnter Händler sah eBay es als notwendig an, die Werbung mit der „eBay Garantie“ anzupassen. Nachdem bereits im März 2019 die erläuternden Hinweise angepasst wurden (was jedoch nach Auffassung der IT-Recht Kanzlei nicht grundsätzlich etwas an der bestehenden Abmahngefahr geändert hätte), wurde aktuell nun eine größere Anpassung vorgenommen.

Zum einen heißt es nunmehr auf der Erläuterungsseite (einschränkend auf Verbraucher bezogen)

1

statt bislang

2


Zum anderen wurden die „Garantiebedingungen“ angepasst. Dort heißt es nun:

„Die eBay-Garantie beinhaltet das Service-Versprechen von eBay, dass:

a) der Verkäufer eines eBay-Garantie-Artikels in den von ihm eingeräumten Fällen ein Widerrufsrecht von einem Monat anbietet. Individuelle längere Widerrufsfristen und sonstige Bedingungen der Widerrufsbelehrung innerhalb des jeweiligen Verkaufsangebots eines eBay-Verkäufers (z.B. ein gegenüber Unternehmern eingeräumtes Widerrufsrecht) bleiben unberührt.“

statt bisher:

„Die eBay-Garantie beinhaltet das Service-Versprechen von eBay, dass:

a) der Verkäufer eines eBay-Garantie-Artikels ein Widerrufsrecht von einem Monat anbietet. Individuelle längere Widerrufsfristen und sonstige Bedingungen der Widerrufsbelehrung innerhalb des jeweiligen Verkaufsangebots eines eBay-Verkäufers bleiben unberührt.“

Schließlich wurde auch die Werbebox inzwischen neu gestaltet und erscheint nun wie folgt

3

statt wie bisher:

4

Damit wurden die wesentlichen Kritikpunkte nun durch eBay entschärft.

Fazit

Auch wenn die Werbung mit der „eBay Garantie“ nach wie vor in Konstellationen, bei denen dem Verbraucher gar kein Widerrufsrecht zusteht (z.B. bei nach individueller Kundenspezifikation angefertigter Ware, wie etwa einem mit Namen bedruckten T-Shirt) Probleme bereiten kann (da dann nach wie vor für ein an sich gar nicht bestehendes Widerrufsrecht geworben wird), ist die Abmahngefahr durch die Anpassungen eBays nun weitestgehend entschärft worden.

Es ist gut, dass eBay hier reagiert hat und die eBay-Verkäufer damit aus der Schusslinie des Abmahnverbandes nimmt.

Dies dürfte viele eBay-Händler freuen, da der Verzicht auf die Werbung mit der eBay-Garantie nach deren Berichten doch zu Umsatzeinbußen geführt hat.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

1 Kommentar

T
Tim Meinecke - deejays GmbH 30.06.2019, 15:35 Uhr
altes Logo wird bei uns noch immer angezeigt
Sehr geehrter Herr Amereller,
mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel zur Abmahnproblematik bei der eBay Garantie gelesen.
Daraufhin habe ich am selben Tag einen unserer Angebote auf die Bearbeitungszeit von 2 auf 1 Tag geändert um zu prüfen, ob die Änderung bei unseren Angeboten übernommen wird.
Leider musste ich feststellen, auch nach einem heutigen neuen Versuch, dass noch immer das alte Logo mit der eBay Garantie angezeigt wird.

Ist Ihnen diese Problematik bekannt bzw. kennen Sie vielleicht auch schon eine Lösung dazu. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichem Gruß Tim Meinecke

weitere News

eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
(04.04.2024, 14:57 Uhr)
eBay.de: Wohl schon wieder haben etliche Händler Probleme mit dem Impressum
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
(11.03.2024, 10:57 Uhr)
Achtung, viele Impressen bei eBay sind seit dem Wochenende kaputt!
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
(24.01.2024, 09:48 Uhr)
IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für eBay.de, eBay.at und eBay.ch
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
(05.01.2024, 17:11 Uhr)
eBay-Händler aufgepasst: eBay.de verschiebt Widerrufsbelehrung - Handlungsbedarf besteht
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
(19.09.2023, 07:53 Uhr)
Aufgepasst bei eBay: Barzahlung bei Abholung seit dem 11.09.2023 nicht mehr vorgesehen
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
(28.08.2023, 15:40 Uhr)
eBay und der anklickbare Link auf die OS-Plattform: Es kommt zu Problemen!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei