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Echtheitsprüfungen für Uhren und Sneaker auf eBay: IT-Recht Kanzlei aktualisiert eBay-Datenschutzerklärung

21.10.2021, 17:15 Uhr | Lesezeit: 2 min
Echtheitsprüfungen für Uhren und Sneaker auf eBay: IT-Recht Kanzlei aktualisiert eBay-Datenschutzerklärung

Seit Herbst 2021 bietet eBay Käufern hochwertiger Sneaker und Armbanduhren die Möglichkeit, deren Echtheit kostenlos und vor der Lieferung durch externe Experten prüfen zu lassen. Abhängig von den verlangten Kaufpreisen werden betroffene Händler verpflichtet, die Ware zusammen mit den Lieferdaten der Kunden an die Echtheitsprüfgesellschaften zu übermitteln, damit diese nach erfolgreicher Prüfung dann die Bestellung mit einem Echtheitszertifikat versenden. Weil hier eine Datenweitergabe an die externen Prüfer erfolgt, müssen betroffene eBay-Händler Ihre eBay-Datenschutzerklärungen erweitern. Die IT-Recht Kanzlei stellt ab sofort passende Klauseln bereit.

Um Betrugsversuchen vorzubeugen und die reibungslose Abwicklung von Luxusgüter-Käufen auf der Plattform und somit letztlich die Kundenzufriedenheit sicherzustellen, bietet eBay in Deutschland seit Herbst 2021 den Service der „Echtheitsprüfung“ an.

Derzeit nur verfügbar bei Lieferadressen in Deutschland und für

garantiert eBay Käufern mit der stets enthaltenen Echtheitsprüfung, dass die Authentizität des Produkts vor der Lieferung kostenlos durch externe Experten zertifiziert wird.

Produkte, welche die Prüfung erfolgreich bestehen, erhalten einen „Echtheits-Tag“ und werden von der Prüfgesellschaft direkt an den Käufer versandt. Produkte, welche die Prüfung nicht bestehen, werden an den Verkäufer retourniert und es wird ein eBay-Käuferschutz-Fall eröffnet.

Ebay-Händler, die erfasste Produkte oberhalb der Preisgrenzen anbieten, werden von eBay aufgrund der Echtheitsprüfung nunmehr verpflichtet, den Prüfgesellschaften mit von eBay behaupteten deutschen Niederlassungen (für Sneaker das amerikanische Unternehmen „Sneaker Con“, für Uhren das ebenfalls amerikanische Unternehmen „Stoll & Co.“ ) Name und Lieferadresse des Käufers offenzulegen. Immerhin versendet die Prüfgesellschaft im Falle einer erfolgreichen Prüfung das Produkt im Namen des Verkäufers dann weiter an den Käufer.

Die von eBay als zwingend ausgestaltete Datenweitergabe im Rahmen der Echtheitsprüfung ist ein Umstand, der zwingend in der Datenschutzerklärung betroffener eBay-Händler Erwähnung finden muss.

Die IT-Recht Kanzlei hat daher die Datenschutzerklärung für eBay um neue Klauseloptionen bei der Datenübermittlung im Rahmen der Waren-Echtheitsprüfung erweitert.

Mandanten, welche die Rechtstexte für eBay.de beziehen und Echtheitsprüfungen für angebotene Waren auf eBay durchführen (müssen), werden gebeten, im Mandantenportal die neue Klauseloption zu aktivieren und die Datenschutzerklärung auf eBay zu aktualisieren.


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