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Das Aus für den Online-Handel mit E-Zigaretten in Österreich

29.09.2016, 08:22 Uhr | Lesezeit: 2 min
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von Kathrin Brandner
Das Aus für den Online-Handel mit E-Zigaretten in Österreich

In Deutschland gilt seit einigen Monaten ein neues Tabakgesetz, welches die Werbung für E-Zigaretten fast vollständig verbietet und den Handel wesentlich erschwert. Viele Händler setzen deshalb auf die Internationalisierungsstrategie. Doch dabei ist Vorsicht geboten! Ein Blick in unser Nachbarland Österreich zeigt, dass dort schärfere Regelungen gelten.

I. Online-Werbung in Österreich verboten

Wie auch in Deutschland ist in Österreich die Werbung und das Sponsoring für Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse verboten. Unter den Begriff „verwandte Erzeugnisse“ fallen unter anderem E-Zigaretten oder Liquids.

Neben den klassischen Medien wie Hörfunk und sämtlichen gedruckten Veröffentlichungen, ist auch das Werben im Internet verboten. Für Händler bedeutet dies, dass sie von Werbemaßnahmen wie Banner, AdWords, Produktplatzierungen in Suchmaschinen, Content-Marketing etc. Abstand nehmen sollten. Von diesem Werbeverbot sind auch Facebook und Twitter betroffen.

Wenn nicht mehr für E-Zigaretten geworben werden darf, ist dann auch der Verkauf verboten?

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II. Online-Verkauf in Österreich verboten

Während in Bezug auf die Werbemaßnahmen in Deutschland und Österreich die gleiche Rechtslage herrscht, geht Österreich in Bezug auf die Verkaufsverbote weiter. In unserem Nachbarland ist der Versandhandel mit E-Zigaretten komplett verboten. Für deutsche Betreiber von Online-Shops für E-Zigaretten bedeutet das, dass sie ihre Produkte nicht nach Österreich exportieren dürfen.

Die Händler müssen sich also auf eine unterschiedliche Regelung in Deutschland und Österreich einstellen. Der Grund dafür ist in der EU-Tabakrichtlinie zu finden. Sie hält die Möglichkeit bereit, dass Mitgliedstaaten den Internethandel von Tabak und Tabakerzeugnissen auch verbieten können. Von dieser Möglichkeit hat Österreich Gebrauch gemacht.

III. Welche Strafen drohen?

Wer dennoch seinen Versandhandel mit E-Zigaretten auch in Österreich betreibt oder dafür wirbt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Verstöße gegen das österreichische Tabakgesetz werden in Österreich mit einer hohen Geldbuße in Höhe von bis zu 7.500 Euro bestraft, in Wiederholungsfällen sogar mit bis zu 15.000 Euro geahndet. Zudem werden die entsprechenden Artikel auf Kosten des Händlers eingezogen und vernichtet.

Sanktionen drohen nicht nur von staatlicher Seite, sondern auch Mitbewerber können bei Gesetzesverstößen selbst tätig werden. Konkurrenten können die Händler, die gegen das österreichische Tabakgesetz verstoßen, sofort vor Gericht verklagen.

IV. Fazit

Online-Händlern von Tabakwaren, E-Zigaretten und Liquids wird geraten ihren Versandhandel auf bestimmte Länder zu beschränken. Eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit in unser Nachbarland Österreich ist aufgrund des Werbe- und Verkaufsverbotes nicht empfehlenswert.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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