In einer kürzlich veröffentlichten Studie des Bundesverbands des Deutschen Versandhandels e.V. lässt sich eine interessante Tendenz zur stärkeren Ausweitung der Tätigkeit deutscher Onlinehändler im Ausland ablesen.
Demnach sind auf Basis einer Händlerbefragung bereits fast 90% der deutschen Onlinehändler im Ausland vertreten. Von dem Rest der Befragten plant etwa die Hälfte ein Engagement im Ausland. Allerdings ist die Mehrheit der befragten Händler in den deutschsprachigen Ländern entweder in Österreich (84,6%) oder der Schweiz (71,8%) tätig. Es folgen dann mit Abstand die Länder der EU (Frankreich [56%,], Niederlande [36%], Belgien [33%], Polen [28%], Schweden [26%], Dänemark und Italien [23%], Spanien und Finnland [15%]. Im außereuropäischen Ausland gehen dann die Prozentzahlen der dort aktiven Händler stark herunter: USA und Kanada [10,3%], China [7,7%], Brasilien, Indien und Australien [jeweils 2,6 %]. Die genannten Zahlen zur Tätigkeit deutscher Onlinehändler im Ausland müssen allerdings mit etwas Vorsicht gelesen werden. Eine derartige Tätigkeit geht von der bloßen Liefermöglichkeit ins Ausland und dem Vorhalten einer englischen Internetpräsenz über eine lose Kooperation bis hin zu Niederlassungen im jeweiligen Zielland mit einheimischen und deutschen Mitarbeitern.
Als Gründe für die Konzentration auf die deutschsprachigen Länder verweist die Studie auf Sprachbarrieren hin. Nach Ansicht der IT-Recht Kanzlei spricht das starke Engagement deutscher Onlinehändler in der EU für die immer stärkere Ausprägung eines europäischen Fernabsatzrechts, das rechtliche Barrieren für den innereuropäischen Onlinehandel zumindest relativiert hat und damit den Zugang zu diesen Märkten vereinfacht. Der sich entwickelnde einheitliche EU-Rechtsraum gibt somit auch kleineren Onlinehändlern eine Chance, Geschäfte in EU-Ländern zu tätigen. Die EU-Richtlinien zum Fernabsatzrecht und die Urteile des Europäischen Gerichtshofes werden für die Aktivitäten des deutschen Onlinehändlers eine immer wichtigere Rolle spielen.
Zurzeit spielen die außereuropäischen Märkte für den deutschen Onlinehändler nur eine untergeordnete Rolle. Hier spielt das Sprachproblem aber auch das Problem völlig verschiedener Rechtssysteme eine Rolle. Zu Recht verweist die Studie darauf hin, dass die rechtlichen Regularien als die größte Markteintrittsbarriere angesehen werden. Im Übrigen ist es in Zielländern wie den USA nicht damit getan, eine englischsprachige Internetpräsenz vorzuhalten. Ohne eine Niederlassung in dem jeweiligen außereuropäischen Zielland wird ein Engagement eines deutschen Onlinehändlers keine Früchte tragen, also keine Option für kleinere Onlinehändler, die in Deutschland durchaus erfolgreich sind.
Die IT-Recht Kanzlei hat aus diesem Trend einer immer stärkeren „Europäisierung“ des deutschen Onlinehandels bereits seit geraumer Zeit Konsequenzen gezogen. Für die immer wichtiger werdenden Märkte im EU-Ausland bietet die IT-Recht Kanzlei dem deutschen Onlinehändler bereits jetzt auf das jeweilige EU-Land angepasste AGB sowie Ratschläge zur Ausgestaltung der Internetpräsenz an oder wird solche Dokumente in Kürze vorstellen. Die IT-Recht Kanzlei will ihre Mandanten bei ihrem Engagement in den Ländern der Europäischen Union betreuen.
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