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Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: Künftig feste Ladenpreise auch für E-Books

05.02.2016, 15:57 Uhr | Lesezeit: 2 min
von Dr. Bea Brünen
Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf: Künftig feste Ladenpreise auch für E-Books

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Büchern, eBooks" veröffentlicht.

Die Buchpreisbindung soll sich künftig nicht nur auf gedruckte Bücher erstrecken, sondern auch E-Books erfassen. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen.

1. Gesetzentwurf: Buchpreisbindung künftig auch für E-Books

Die Bundesregierung hat am 3. Februar den von Bundesminister für Wirtschaft und Energie Sigmar Gabriel vorgelegten Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Durch den Gesetzentwurf soll die gesetzliche Buchpreisbindung auf elektronische Bücher ausgedehnt werden. Verlage werden dadurch verpflichtet, auch für E-Books einen verbindlichen Ladenpreis festzulegen. Mit der Gesetzesnovelle will das Bundeskabinett auf die steigende Bedeutung von über das Internet verkauften Bücher und auf das durch E-Books veränderte Leseverhalten reagieren.

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2. Buchpreisbindung auch im grenzüberschreitenden Handel

Nach der geplanten Gesetzesnovelle soll sich die Buchpreisbindung künftig auch auf grenzüberschreitende Buchverkäufe an Verbraucher in Deutschland erstrecken.

Der einschlägige § 3 Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG) soll daher künftig folgendermaßen lauten:

„Wer gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer in Deutschland verkauft, muss den nach § 5 festgesetzten Preis einhalten. Dies gilt nicht für den Verkauf gebrauchter Bücher.“

Das bedeutet, dass auch für ausländische Händler, die ein Buch nach Deutschland verkaufen, die nationale Buchpreisbindung gilt. Dadurch sollen Umgehungen der Buchpreisbindung ausgeschlossen werden.

3. Weiterhin volle Umsatzsteuer auf E-Books

Der Gesetzentwurf enthält keine Neuregelung zu der auf E-Books zu zahlenden Mehrwertsteuer. Damit unterfallen elektronische Bücher auch künftig dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 %. Für Papier-Bücher gilt hierzulande, wie in den meisten EU-Staaten, ein ermäßigter Satz von 7 %. Hintergrund für den höheren Steuersatz ist das Recht der Europäischen Union (EU) (Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem). Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in einem Urteil aus dem Jahr 2015 noch entschieden, dass digitale und gedruckte Bücher nicht den gleichen Mehrwertsteuerregeln unterliegen.

Doch in diesem Punkt könnte es demnächst zu einer Änderung kommen. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann sprach sich bereits für eine gleiche Besteuerung von elektronischen und gedruckten Medien aus.

Allerdings kann eine entsprechende Änderung nur von der Europäischen Kommission initiiert werden und wird daher noch einige Zeit auf sich warten lassen.

4. Fazit: Online-Händler sollten das Gesetzgebungsverfahren weiter beobachten

Der Gesetzentwurf muss noch dem Bundestag zugeleitet werden und diesen passieren. Nach der Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt kann das Gesetz in Kraft treten. Ein genaues Datum, wann dies der Fall sein wird, gibt es noch nicht. Händler sind aber gut beraten, das Gesetzgebungsverfahren weiterhin zu beobachten und ihre Preise für E-Books dann entsprechend anzupassen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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