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DL-InfoV: Informationspflichten für Dienstleistungerbringer

14.05.2013, 08:15 Uhr | Lesezeit: 1 min
DL-InfoV: Informationspflichten für Dienstleistungerbringer

Für Dienstleistungserbringer bestehen zahlreiche Informationspflichten, die sich etwa in Rechtsvorschriften wie der PAngV, dem BGBEG oder dem TMG finden. Oft noch recht unbekannt ist die "Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer" (DL-Infov) welche die EU-Dienstleistungsrichtlinie umsetzt und sehr weitgehende Informationspflichten für alle vorsieht, die Dienstleistungen gegen Entgelt erbringen - gerade auch im B2B-Bereich.

Lesen Sie zur DL-InvoV den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei, der die DL-InfoV und die hierzu ergangene Rechtsprechung im Rahmen von FAQ ausführlich behandelt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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