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König Fussball – auch neben dem Platz: Markenabmahnung wegen Verwendung der DFB-Marken

03.07.2014, 16:20 Uhr | Lesezeit: 2 min
König Fussball – auch neben dem Platz: Markenabmahnung wegen Verwendung der DFB-Marken

Der IT- Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der DFB-Wirtschaftsdienste GmbH Consulting & Sales Services wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen durch die Verwendung des geschützten DFB-Logos vor.
Nach unserer Recherche ist das Zeichen für diverse Klassen beim Deutschen Patent- und Markenamt als deutsche und IR-Marke eingetragen.

Auffällig: Nicht der Markeninhaber, der Deutsche Fussball Bund e.V. macht hier die Rechtsverletzung geltend, sondern eine Tochtergesellschaft.

In der Abmahnung wird der Adressat aufgefordert die Benutzung der Marke umgehend zu unterlassen, eine entsprechend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Rechtsanwaltskosten, die sich aus eine stolzen Gegenstandwert von 300.000 EUR (sic!) berechnen sollen und damit einen Bruttobetrag iHv. ca. 3.800 EUR ausmachen, zu erstatten.

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Was wir dazu meinen?

Ein geschütztes Zeichen darf grds. nur vom Markeninhaber oder berechtigten Dritten va. für identische Waren markenmäßig genutzt werden, soviel steht fest – sofern es sich vorliegend tatsächlich um Plagiatsware handelt, ist eine Markenverletzung schwer zu negieren.

Die geltend gemachten Anwaltskosten halten wir aber mit einem Gegenstandswert aus 300.000 EUR und einer 1,5 Gebühr für unangemessen hoch.

Was tun?

In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – denn da es im Markenrecht im allgemeinen und hier im speziellen um hohe Gegenstandswerte geht, ist das finanzielle Risiko für den Abgemahnten entsprechend hoch.

Die IT-Recht Kanzlei steht bei Fragen zu dieser oder einer vergleichbaren markenrechtlichen Abmahnung gerne beratend zur Verfügung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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