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DaWanda: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - Was Händler beachten müssen!

03.11.2014, 14:03 Uhr | Lesezeit: 5 min
DaWanda: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - Was Händler beachten müssen!

DaWanda ist eine Internetplattform, auf der ausschließlich handgemachte oder veredelte Produkte vertrieben werden. Was einst als virtueller Marktplatz nur von privaten Künstlern und Bastlern genutzt wurde, lockt inzwischen aufgrund des guten Rufs und der steigenden Besucherzahlen immer mehr gewerbliche Händler an. Diese müssen anders als Private aus Gründen des Verbraucherschutzes im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch eine Reihe von gesetzlichen Pflichten (korrekte AGB, Widerrufsbelehrung etc.) einhalten. Lesen Sie im Folgenden, was Händler auf DaWanda für einen rechtskonformen Auftritt zwingend sicherzustellen haben.

1.) DaWanda AGB

Weil DaWanda nur als Vermittlungsplattform zwischen Verkäufer und Abnehmer fungiert, hat das Portal nur einen sehr begrenzten Einfluss auf die konkrete Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen.

Diese werden vielmehr durch die vom Händler aufgestellten DaWanda-AGB bestimmt, welche stets dem geltenden Recht entsprechen und auf den konkreten Vertriebsweg zugeschnitten sein müssen. So empfiehlt es sich, die Übernahme von generalartigen oder veralteten Klauseln zu vermeiden und die verwendeten Rechtstexte in angemessenen Abständen auf gesetzliche Aktualisierungen hin zu überprüfen. Gleichzeitig sollten rechtliche Besonderheiten und spezielle Verkaufskonstellationen von DaWanda in den DaWanda-AGB aufgeführt werden.

2.) Verpflichtende Kundeninformationen auf DaWanda

Zwar müssen auf DaWanda AGB nicht zwingend angeführt werden, sodass bei Verzicht auf eigene vertragliche Regelungen die Vorschriften des BGB uneingeschränkt Anwendung finden.

Allerdings muss der gewerbliche Verkäufer unabhängig von etwaigen Geschäftsbedingungen dem Verbraucher im Fernabsatz spezielle Hinweise bereitstellen, die sich aus verschiedenen gesetzlichen Normen ergeben.

Grundsätzlich ist so nach §312i Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB über das Zustandekommens des Vertrages und die etwaige Speicherung und Abrufbarkeit des Vertragstextes zu informieren.

Gleichzeitig muss nach §312j Abs.1 BGB aber über gegebenenfalls bestehende Lieferbeschränkungen und die akzeptierten Zahlungsmethoden unterrichtet werden.

Darüber hinaus sind spezielle Informationspflichten aus §312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a §1, §3 EGBGB zu beachten.

Weil die Informationen dem Verbraucher spätestens zum Beginn des Bestellvorgangs bereitgestellt werden müssen und grundsätzlich zum Inhalt des Vertrages werden (vgl. §312d Abs. 1 Satz 2 BGB) , empfiehlt sich bereits deshalb die Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen bei DaWanda. Diese können nämlich unproblematisch mit den Pflichtinformationen unter der Bezeichnung „AGB mit Kundeninformationen“ kombiniert werden. Werden in AGB essentielle Angaben unmittelbar aufgenommen, wird dem Verbraucher zum einen eine übersichtliche, leicht abrufbare Auflistung aller Modalitäten ermöglicht. Zum anderen aber wird der Verkäufer durch eine Zentralisierung aller grundlegenden Pflichtinformationen entlastet und muss sich nicht dem Problem der rechtskonformen Umsetzung stellen, das sich mit Blick auf die Deutlichkeit und unmittelbare Abrufbarkeit bei einer Bereitstellung außerhalb der AGB ergeben würde.

Vergleiche zur Notwendigkeit von AGB auf externen Vertriebsplattformen (wie DaWanda) auch den detailreichen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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3.) Widerrufsbelehrung für DaWanda

Bei Verbraucherverträgen, die über DaWanda geschlossen werden, steht dem privaten Käufer regelmäßig ein Widerrufsrecht zu, über das es in einer Widerrufsbelehrung zu informieren gilt. Fehlerhafte oder unzureichende Belehrungen sind ein beliebtes Ziel von Abmahnungen, deren Erfolg dadurch verstärkt wird, dass Online-Händler ab dem 13.06.2014 die umfangreichen gesetzlichen Änderung des Widerrufsrechts und die damit einhergehenden Informationspflichten zu beachten haben.

Für mehr Durchblick und genaue Handlungsanleitungen zur rechtskonformen Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen - gerade bei DaWanda - hat die IT-Recht Kanzlei ein eigenes Informationsportal geschaffen, Details.

4.) Impressumspflicht auf DaWanda

Weil der gewerbliche Verkäufer nach §312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a §1 Abs. 1 Nr. 2 EGBGB zur Angabe von identitätsbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse für jegliche Form des Fernabsatzes verpflichtet wird, ist auch auf DaWanda stets ein Händler-Impressum anzuführen.

Damit das DaWanda-Impressum in jedem Fall den gesetzlichen Anforderungen genügt, hat die IT-Recht Kanzlei einen Generator entwickelt, der individuelle Angaben zu einem rechtskonformen Impressum zusammenfügt. Zum Generator geht es hier.

5.) Datenschutzerklärung für DaWanda

Auch auf Online-Marktplätzen verarbeiten Händler im Rahmen von Kundenbestellungen stets personenbezogene Daten, die nach §13 TMG zur Anführung einer Datenschutzerklärung verpflichten.

Insbesondere ist über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu unterrichten, wobei auch die Funktionsweise und Datenrelevanz von in die Angebote integrierten „Social Plugins“ (Facebook, Twitter, Pinterest, Google +) dargestellt werden müssen.

Informationen zum Datenschutz können rechtskonform als gesonderter Abschnitt in die Dokumente zu AGBs und Kundeninformationen aufgenommen werden.

6.) Fazit

DaWanda als Online-Marktplatz für Eigenkreationen und Manufaktur bietet Händlern die Möglichkeit, ihre Ware in eigens erstellen Angeboten einem breiten Interessentenkreis zugänglich zu machen. Regelmäßig werden die Bestellungen dort von Verbrauchern getätigt, sodass ein gewerblicher Internetauftritt alle gesetzlichen Informationspflichten auslöst, die auch in einem eigenen Online-Shop zu beachten wären.

Neben Klauseln zum Datenschutz und einem Impressum sind auf DaWanda so insbesondere rechtskonforme AGB, eine korrekte Widerrufsbelehrung sowie verpflichtende Kundeninformationen für die Vermeidung begründeter Abmahnungen von essentieller Bedeutung.

7. Tipp: Professionelle Dawanda-AGB der IT-Recht Kanzlei

Sie haben keine Lust abgemahnt zu werden bzw. möchten beim Verkauf Ihrer Waren über DaWanda auf Nummer sicher gehen? Vertrauen auch Sie auf den Schutz der führenden Kanzlei in Sachen dauerhafter Online-Händler-Betreuung und profitieren Sie von der Qualität und langjährigen Expertise der IT-Recht Kanzlei:

Sichern Sie Ihre DaWanda-Präsenz jetzt ab. Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen ab nur 9,90 € monatlich abmahnsichere

an. Der Update-Service für unsere Rechtstexte ist monatlich kündbar.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

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