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Novo: Datenschutzerklärung für Webseiten ohne Shopfunktion in portugiesisch

19.02.2019, 16:26 Uhr | Lesezeit: 4 min
Novo: Datenschutzerklärung für Webseiten ohne Shopfunktion in portugiesisch

Die bisherigen fremdsprachigen Datenschutzerklärungen für BLOGs, Unternehmenswebseiten & Co, sprich: für Webseiten ohne Bestellmöglichkeit, bekommen Zuwachs. Nachdem die IT-Recht Kanzlei diese Datenschutzerklärungen bereits in 7 ausländischen Übersetzungen zur Verfügung gestellt hat, legen wir nun die portugiesische Version nach. Damit rundet die IT-Recht Kanzlei weiter ihr Angebot internationaler Rechtstexte ab.

International: Die Datenschutzerklärung für BLOGs & Co.

Für Webseiten, die keine Bestellmöglichkeit zur Verfügung stellen, also BLOGs, reine Webpräsenzen wie Unternehmenspräsenzen, Foren, Communities und Co. hat die IT-Recht Kanzlei eine spezielle Version der Datenschutzerklärung erstellt – denn auch diejenigen, die keinen Handel und keinen Verkauf übers Internet betreiben, sondern lediglich Inhalte bereitstellen, müssen sich an die datenschutzrechtlichen Vorschriften (Stichwort: DSGVO) halten.

Wir haben diesen Bedarf erkannt und für solche Webseiten eine maßgeschneiderte, schlanke Datenschutzerklärung erstellt – und Betreiber, die auf ihrer Präsenz auch internationales Publikum begrüßen, können neben der Datenschutzerklärung für Webseiten in deutscher Sprache auf derzeit bereits 7 Übersetzungen der Erklärung zurückgreifen:

Nun vervollständigen wir unser Angebot mit einer portugiesischen Übersetzung - für mtl. nur 5,90 EUR.

Was kann die?

So einiges! Die portugiesische Datenschutzerklärung für Unternehmenswebseiten deckt alle üblichen und notwendigen Punkte und Anforderungen in datenschutzrechtlicher Sicht ab:

  • Nennung Datenschutzverantwortlicher
  • Verwendung von Social-Plugins sozialer Netzwerke
  • Einsatz von Google Adsense und Adwords
  • Regelung zur Verwendung von Cookies
  • Newsletterversand
  • Kontaktformular
  • Webanalysedienste, wie Google Analytics und viele andere
  • uvm.

Die IT-Recht Kanzlei hat in ihrer Datenschutzerklärung bereits die gängigen Dienstleister aus den Bereichen Social-Plugins oder Webanalysedienste berücksichtigt - und entwickelt ihr Angebot hierzu auch stetig fort.

Einfach einfach: Die Konfiguration der Datenschutzerklärung

Vor allem wegen des immer noch recht großen Umfangs einer Datenschutzerklärung sollte die Handhabe der einzelnen Regelungen für den Webseiten-Betreiber möglichst einfach sein. Und selbstverständlich müssen die jeweiligen Klauseln rechtssicher formuliert sein.

Die Datenschutzerklärung für Ihren Blog & Co. können Sie nach erfolgter Bestellung und Freischaltung in unserem Mandantenportal mit Hilfe eines Konfigurators individuell an Ihre und die Bedürfnisse der Nutzer Ihres Online-Angebotes anpassen. Natürlich steht in einer Übersicht die portugiesische einer deutschen Version gegenüber, damit der Inhalt nachvollzogen werden kann.

Das Ergebnis dieser Individualisierung wird Ihnen dann in den Formaten HTML, PDF oder Text zur Verfügung gestellt und kann danach in Ihre Online-Präsenz eingebunden werden.

Der Konfigurator ist selbsterklärend und kinderleicht zu bedienen – am Ende des Konfigurationsprozesses steht eine Datenschutzerklärung, die individuell auf die Bedürfnisse ihrer Website angepasst ist und dann nur noch händisch kopiert oder über eine unserer zahlreichen Datenschnittstellen in den Online-Auftritt zu implementieren ist. Zur Erklärung der Klauseln zum Datenschutz werden zusätzlich zahlreiche Handlungsanleitungen angeboten, die auch dem juristischen Laien den Umgang mit diesen komplexen rechtlichen Regelungen erleichtern.

Sie erhalten also eine individualisierte, praxisorientierte und abmahnsichere Datenschutzerklärung, die wir stets aktuell & rechtssicher halten.

Übrigens: IT Recht international - unsere fremdsprachigen Rechtstexte

Abgesehen von den ausländischen Datenschutzerklärungen für Unternehmenswebseiten bietet die IT-Recht Kanzlei zahlreiche weitere ausländische Rechtstexte für Onlineshops und Plattformen wie ebay und Amazon an.

Die IT-Recht Kanzlei ist damit eine der wenigen Anbieter für ausländische Rechtstexte – und das für viele EU-Sprachen.


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