Neue deutsche Datenschutzklauseln: bei Verwendung von Google (Universal) Analytics und Matomo OHNE Cookie
Aufgrund der Rechtsprechung des EuGH zum Thema Cookies haben wir für die Webanalysedienste Google (Universal) Analytics und Matomo (ehemals Piwik) neue, zusätzliche Datenschutzklauseln erstellt. Dies für den Fall, dass unsere Mandanten die vorgenannten Dienste ohne Cookies verwenden möchten.
Handlungsanleitungen und Darstellungen der verbleibenden Risiken finden Sie
- für Matomo in diesem Beitrag.
- für Google-Analytics in diesem Beitrag.
Tipps für Mandanten der IT-Recht Kanzlei:
Sollten Sie einen oder beide Webanalysedienste ohne Cookies verwenden, müssen Sie die neuen Datenschutzklauseln in Ihrem Mandantenportal konfigurieren.
Sollten Sie unsere Datenschnittstelle derzeit nicht im Einsatz haben:
Sie können die Datenschutzerklärung bequem über Ihr Mandantenportal konfigurieren. Die konfigurierte Datenschutzerklärung entspricht dem neuesten Stand und wird Ihnen automatisch in diversen Dateiformaten (Html, Textdatei und PDF) zur Verfügung gestellt.
Sollten Sie unsere Datenschnittstelle aktuell nutzen:
Die Datenschutzklauseln zur Verwendung von Google (Universal) Analytics und Matomo ohne Cookies wird erst dann automatisch per Datenschnittstelle übertragen, wenn Sie Ihre Datenschutzerklärung entsprechend konfiguriert haben.
Derzeit unterstützt unsere Datenschnittstelle diese Systeme.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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