IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Massiv ansteigende Fallzahlen: Die Datenschutzbehörden werden seit Geltung der DSGVO von Beschwerden überschwemmt

07.01.2019, 09:07 Uhr | Lesezeit: 4 min
Massiv ansteigende Fallzahlen: Die Datenschutzbehörden werden seit Geltung der DSGVO von Beschwerden überschwemmt

Seit dem 25.05.2018 gilt mit der DSGVO in Deutschland ein neues Datenschutzrecht. Onlinehändlern und Webseitenbetreiben drohen bei Missachtung der neuen Vorgaben nicht nur Abmahnungen sondern auch Sanktionen seitens der Datenschutzbehörden. Die Behörden berichten von massiv ansteigenden Fallzahlen.

Worum geht es?

Betreiber von Internetpräsenzen (egal ob Shops, Plattformauftritte oder Webseiten) sehen sich seit dem 25.05.2018 mit verschärften Regelungen im Bereich des Datenschutzes durch die DSGVO konfrontiert.

Wer bis zu diesem Stichtag etwa seine Datenschutzerklärung auf der Webseite nicht auf den neuesten Stand gebracht hatte, wurde den neuen Regelungen der DSGVO nicht gerecht.

Gleichzeitig brachte die DSGVO eine Vielzahl von neuen Rechten für Betroffene, welche nun – gut ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der Änderungen – zunehmend auch genutzt werden. Jedenfalls ächzen die Datenschutzbehörden derzeit unter einem massiven Anstieg der Beschwerden betroffener.

Banner Premium Paket

Bundesdatenschutzbeauftragte: In Deutschland 3.700 Eingaben und 4.700 Meldungen von Verstößen

Die bis Ende November 2018 amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff berichtet, dass alleine bei ihrer Behörde bis Ende Oktober 2018 etwa 3.700 allgemeine Eingaben sowie knapp 4.700 allgemeine Meldungen von Verstößen eingegangen sind.

Voßhoff erwähnte zugleich, dass bundesweit bis Anfang September 2018 bei den Datenschutzbehörden etwa 11.000 Beschwerden, darunter 6.100 über Datenschutzverstöße eingegangen sind.

„Beachtliche Zahlen“

Diese Zahlen machen deutlich, dass Betroffene ihre neuen Rechte nach der DSGVO intensiv nutzen und nicht davor zurückschrecken, mit den Datenschutzbehörden in Kontakt zu treten.
Voßhoff spricht dabei selbst von beachtlichen Zahlen.

Europaweit sind seit Geltung der DSGVO geschätzte 55.000 Beschwerden erhoben worden

Laut Voßhoff lagen EU-weit bis Ende September 2018 etwa 55.000 Beschwerden, davon 18.900 Meldungen von Datenschutzverstößen vor.

Der Trend, dass Betroffene ihre neuen Rechte nach der DSGVO nutzen, gilt damit europaweit.

Die Luft wird dünner

Die massiv ansteigenden Fallzahlen machen deutlich, dass Betroffene durch die DSGVO in Sachen Datenschutz stark sensibilisiert worden sind und die ihnen zustehenden Rechte tatsächlich auch verfolgen und Verstöße den Datenschutzbehörden melden.

In der täglichen Beratungspraxis lässt sich zudem feststellen, dass Auskunftsverlangen und Beschwerden direkt gegenüber Händlern seit Geltung der DSGVO sprunghaft angestiegen sind.

Auch wenn derzeit bei den Behörden mangels knapper Personaldecke noch eine Art „Schockstarre“ vorherrschen dürfte und bis dato die Verhängung von Bußgeldern seitens der Datenschutzbehörden rare Ausnahmen sind: Die Behörden sind durch die massiv angestiegenen Fallzahlen gezwungen, Personal aufzustocken. Dementsprechend wird es künftig häufiger zu behördlichen Sanktionen kommen.

Bußgelder aufgrund Verstößen gegen die DSGVO können bis zu 20 Mio. Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres betragen. Das bisher einzig bekannt gewordene, in Deutschland festgesetzte Bußgeld gegenüber einem Flirtportal beläuft sich auf 20.000 Euro.

Fazit

Onlinehändler und Webseitenbetreiber stehen seit Geltung der DSGVO in Sachen Datenschutz wesentlich stärker unter Beobachtung als bisher.

Angriffspunkte für Abmahner und Behörden sind dabei insbesondere fehlende, falsche oder veraltete Datenschutzerklärungen sowie das Nichtvorhalten des verpflichtenden Verarbeitungsverzeichnisses.

Wer eine Internetpräsenz betreibt, sollte unbedingt Sorge dafür tragen, eine aktuelle, DSGVO-konforme und abmahnsichere Datenschutzerklärung vorzuhalten und ein Verarbeitungsverzeichnis führen.

Professionelle Absicherung bereits ab 5,90 Euro zzgl. MwSt. mtl. möglich

Sie sind Onlinehändler, Betreiber einer Präsentationswebseite, Firmenwebseite oder eines Blogs bzw. unterhalten als Firma Social-Media Auftritte (z.B. Facebook oder Instagram) und möchten auf der oder den von Ihnen betriebenen Internetpräsenz(en) die Vorgaben der DSGVO erfüllen?

Die IT-Recht Kanzlei unterstützt Sie hierbei mit ihren professionellen, DSGVO-konformen Datenschutzerklärungen sowie einem elektronisch konfigurierbaren Muster für ein Verarbeitungsverzeichnis gerne in puncto Rechtssicherheit für eine Vielzahl von Internetauftritten:

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung
(25.04.2024, 15:45 Uhr)
LG München I: Kein absolutes Kopplungsverbot bei Online-Shop-Registrierung und Newsletter-Anmeldung
Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
(24.04.2024, 17:10 Uhr)
Übertragung von Kundendaten bei Shop-Veräußerung: Muster-Informationsschreiben
Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
(16.04.2024, 14:24 Uhr)
Checkliste der IT-Recht Kanzlei: Vorgehensweise bei Datenpannen im eigenen Online-Shop + Muster
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
(16.04.2024, 14:16 Uhr)
DSGVO-konform: Handlungsanleitung zur Erstellung eines abmahnsicheren Kontaktformulars
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
(28.03.2024, 12:24 Uhr)
OVG Niedersachsen: Pauschale Abfrage des Geburtsdatums in Online-Shops unzulässig
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
(15.03.2024, 08:17 Uhr)
FAQ: Schadensersatzpflicht von Händlern bei Datenschutzverstößen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei