IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Onlinehandel in Dänemark: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch dänisches Gesetz

16.05.2014, 10:44 Uhr | Lesezeit: 2 min
Onlinehandel in Dänemark: Umsetzung der Verbraucherrechtelinie durch dänisches Gesetz

Dänemark ist eines der EU-Staaten, in denen der Onlinehandel sehr stark verbreitet ist. Als Nachbarstaat Deutschland sollte dieser Markt von deutschen Onlinehändlern nicht vernachlässigt werden.

Dänemark hat die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 mit zwei Gesetzen vom 17. Dezember 2013 in nationales Rechts umgesetzt. Dänemark hat von den in der EU-Richtlinie vorgesehenen Möglichkeiten, nationale Abweichungen zu treffen, Gebrauch gemacht.

- Art. 3 Abs. 4 Richtlinie

Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen wird bei Beträgen von 350 DK (46 Euro) die Richtlinie nicht angewendet.

- Art. 6 Abs. 7 Richtlinie
Pflichtinformationen, die der Händler dem Verbraucher mitteilen muss, müssen in dänischer Sprache gegeben werden, wenn der Händler auf seiner Webseite Waren oder Dienstleistungen in dänischer Sprache benannt hat.

- Art. 6 Abs. 8 Richtlinie
Dänemark verzichtet darauf, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, dem Händler weitere über den Richtlinienstandard vorgesehene Pflichtinformationen aufzuerlegen.

- Art 7 Abs. 4 Richtlinie
Dänemark wendet die Regelung zur Ausführung von Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten auf Verlangen des Verbrauchers nicht an.
- Art. 8, Abs. 6 Richtlinie
Dänemark wendet die Sonderbestimmung zur Bestätigung bei telefonisch geschlossenen Fernabsatzverträgen nicht an
- Art. 9, Abs. 3 Richtlinie
Dänemark wendet die Möglichkeit zum Verbot nicht an, es dem Händler zu untersagen, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes Zahlung vom Verbraucher zu fordern.

Die dänischen Umsetzungsgesetze werden zum 13.6.2014 in Kraft treten.

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Mandanten an die neue Rechtslage angepasste AGB und praxistaugliche Widerrufsbelehrungen für den Onlinehandel in Dänemark an.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Dänemark; Bildquelle: Shutterstock

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Dänisches Gewährleistungsrecht bei Online-Einkäufen von Waren
(11.09.2023, 07:29 Uhr)
Dänisches Gewährleistungsrecht bei Online-Einkäufen von Waren
Vorauszahlung keine zulässige Zahlungsmöglichkeit nach dänischem Verbraucherrecht
(10.06.2021, 16:54 Uhr)
Vorauszahlung keine zulässige Zahlungsmöglichkeit nach dänischem Verbraucherrecht
Onlinehandel in Dänemark: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Dänemark an
(17.01.2014, 12:19 Uhr)
Onlinehandel in Dänemark: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Dänemark an
E-Commerce Dänemark: IT-Recht-Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Dänemark an
(08.10.2013, 17:04 Uhr)
E-Commerce Dänemark: IT-Recht-Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Dänemark an
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei