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Interview zum Thema Cyberversicherungen: mit Steffen Bold von der afm Unternehmensgruppe – Spezialist für IT-Risiken

09.07.2015, 12:04 Uhr | Lesezeit: 3 min
veröffentlicht von Steffen Bold
Interview zum Thema Cyberversicherungen: mit Steffen Bold von der afm Unternehmensgruppe – Spezialist für IT-Risiken

Digitalisierung bedeutet Fortschritt. Gleichzeitig birgt sie jedoch unkontrollierbare Gefahren. Die Frequenz von Meldungen über Cyberangriffe und kriminelle Hackerbanden steigt exponentiell. Steffen Bold, Spezialist für IT-Risiken bei der afm Unternehmensgruppe, ist fest davon überzeugt: „Onlineshops sind mit am stärksten von der Gefahr aus dem Netz betroffen“. Warum das so ist und wie man sich davor schützen kann, erläutert er in dem nachfolgendem Interview zum Thema Cyberversicherung..

RA Max-Lion Keller: "Herr Bold, wie sind Sie auf uns aufmerksam geworden?"

Steffen Bold: "Ein gemeinsamer Kunde, der von einer Cyberattacke betroffen war, hatte Ihre Kanzlei erwähnt. Da Sie sich auf die Betreuung von Onlineshops spezialisiert haben und die Branche stark gefährdet ist, wollte ich die Gelegenheit nutzen, Sie über mögliche Absicherungsmaßnahmen zu informieren."

RA Max-Lion Keller: "Warum sind Onlineshops Ihrer Meinung nach besonders von Cyberattacken gefährdet?"

Steffen Bold: "Zum einen sind sie beliebte Ziele. Sie verfügen über umfangreiche Datenbanken mit Namen, Adressen, Kreditkarten-/Zahlungsdaten ihrer Kunden. Zum anderen leiden sie besonders unter den Konsequenzen von Attacken. Onlineshops sind abhängig von Onlineumsatz. Sollte die Website mal für einen längeren Zeitraum nicht erreichbar sein, kann es zu einem erheblichen Ausfallschaden führen. Das wissen Kriminelle auszunutzen. In Fachmedien liest man in letzter Zeit immer öfter von Onlineshops, die Opfer von sogenannten DoS-Attacken werden. Die Täter blockieren hierbei die Systeme des Shops, sodass keine Bestellungen mehr durchgeführt werden können und verlangen ein Lösegeld zur Freigabe."

RA Max-Lion Keller: "Was kann man tun, um sich vor Attacken zu schützen?"

Steffen Bold: "IT-Sicherheitsmaßnahmen können natürlich bis zu einem gewissen Grad Schutz bieten. Diese sind jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen können oftmals nicht das notwendige Schutzniveau darstellen. Selbst wenn sie es könnten, wäre es keine Garantie dafür, dass es keinen Vorfall geben kann. Auch das beste IT-Sicherheitssystem kann professionelle Banden nicht abhalten. Sogar der Bundestag ist nicht sicher, wie wir im Mai 2015 sehen konnten. Diese Lücke lässt sich nur mit einer Versicherungslösung schließen."

RA Max-Lion Keller: "Was leistet eine Cyberversicherung genau?"

Steffen Bold: Das Leistungsspektrum ist sehr vielschichtig. Grundsätzlich werden zwei Bereiche abgedeckt: Schäden, die ein Unternehmen selbst direkt durch einen Angriff erleidet (Eigenschäden) und Schäden, die Dritten entstehen und durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden (Drittschäden, Haftpflicht).

RA Max-Lion Keller: "Welche Leistungen erhält der Versicherte bei Eigenschäden?"

Steffen Bold: "Ein großer Vorteil sind die Assistance-Leistungen. Im Krisenfall wird der Zugang zu einem Expertennetzwerk von IT-Forensikern, Rechtsanwälten und PR-Beratern geöffnet, das 24 Stunden erreichbar ist. Außerdem sind umfangreiche Kostenpositionen wie z. B. Betriebsunterbrechung, Benachrichtigung von Betroffenen und das Lösegeld bei Erpressungen vom Versicherungsschutz eingeschlossen."

RA Max-Lion Keller: "Was sind Schäden, die Dritten entstehen können?"

Steffen Bold: "In erster Linie geht es hier um das Datenrisiko – also Inanspruchnahmen von Personen, deren Daten vom Versicherungsnehmer verarbeitet werden oder auch einfach ein Virus, das weitergeleitet wird. Sobald Zahlungsvorgänge im Spiel sind, wird es besonders kritisch. Werden Zahlungsdaten verarbeitet oder der Service von externen Dienstleistern genutzt, ist der Shopbetreiber im Risiko. Dienstleistungsvereinbarungen mit Kreditkartenunternehmen sehen meistens pauschale Entschädigungsleistungen vor, wenn Kartendaten gestohlen werden. Sind Dienste ausgelagert, haftet trotzdem der Shop selbst gegenüber seinen Kunden. Darüber hinaus schränken Dienstleister ihre Haftung stark ein."

RA Max-Lion Keller: "Und das Risiko lässt sich über eine Cyberversicherung abdecken?"

Steffen Bold: "Exakt – andere Haftpflichtversicherungen bieten diese Möglichkeit nicht, da immer ein Verschulden vorausgesetzt wird. D. h. der Versicherungsnehmer muss Schuld am Eintritt des Schadenfalls sein. Lagert er jedoch Prozesse aus, hat er keine Kontrolle über diese, haftet aber für Schäden, die bei Dienstleistern entstehen, denen er sich bedient. Der Bereich der verschuldensunabhängigen Haftung lässt sich nur über diese Versicherungslösung abdecken."

Bildquelle:
© ArtFamily - Fotolia.com

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