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Corona-Pandemie: Finanzielle Soforthilfen in allen Bundesländern beantragbar

31.03.2020, 09:10 Uhr | Lesezeit: 3 min
Corona-Pandemie: Finanzielle Soforthilfen in allen Bundesländern beantragbar

Die staatlichen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung von Corona-Infektionen stellen Kleinunternehmen, Solo-Selbstständige und Freischaffende zunehmend vor Existenzprobleme. Zu deren Rettung haben der Bund und die Länder in kurzer Zeit milliardenschwere Rettungsschirme gespannt und wollen die Liquidität des Mittelstands in den aktuellen Krisenzeiten mit Soforthilfen unterstützen. Die Hilfen des Bundes und der Länder sind ab sofort in allen Bundesländern verfügbar. Der Beitrag zeigt die Subventionsrahmen und Anträge im Überblick.

Bei Soforthilfen handelt es sich um einmalige staatliche Subventionen, die in die wirtschaftliche Tätigkeit investiert werden sollen und nicht zurückgezahlt werden müssen. Es handelt sich demnach nicht um Darlehen. Die aktuell gewährten Soforthilfen sind betragsmäßig gestaffelt, die Höhe der Auszahlbeträge richtet sich nach der Beschäftigtenzahl im Unternehmen.

Verfügbar sind die Soforthilfen für in der Corona-Krise in Schwierigkeiten geratene

  • kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen
  • Solo-Selbstständige und
  • Angehörige der Freien Berufe

Sowohl der Bund als auch die einzelnen Länder (mit Ausnahme Sachsens) stellen eigene Soforthilfen bereit.

So steuert der Bund eine Einmalzahlung für 3 Monate – je nach Betriebsgröße – in Höhe von

  • bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
  • bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)

bei.

Das Antragsverfahren wird in jedem Fall aber über das jeweilige Bundesland abgewickelt. Beim diesem können insofern sowohl Bundes- als auch die landesspezifischen Hilfen beantragt werden.

Nachfolgend stellen wir eine Übersicht der Soforthilfemaßnahmen der einzelnen Bundesländer mit Links auf die entsprechenden Informationsseiten der Ministerien bereit. Auf diesen Seiten können Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren eingesehen sowie notwendige Formulare für die Landes- und Bundeshilfe heruntergeladen werden.

  • Baden-Württemberg: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
  • Bayern: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Berlin: für Solo-Selbstständige und Unternehmen gestaffelte Zuschüsse bis zu 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Brandenburg: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 Euro und 60.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
  • Bremen: für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 5.000 Euro (in Ausnahmen bis zu 20.000 Euro) – Informationen hier
  • Mecklenburg-Vorpommern: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 und 40.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Nordrhein-Westfalen: für Solo-Selbstständige und Unternehmer zwischen 9.000 und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Rheinland-Pfalz: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 und 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße (Verweis auf Soforthilfe des Bundes) - Informationen hier
  • Saarland: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
  • Sachsen: zinslose Darlehen von 5.000 - 50.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen - Informationen hier
  • Sachsen-Anhalt: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 und 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Schleswig-Holstein: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 9.000 und 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße - Informationen hier
  • Thüringen: für Solo-Selbstständige und Unternehmen zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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6 Kommentare

S
Semra Özkan 07.10.2021, 08:47 Uhr
Frau
Hallo ich habe in meiner Elternzeit ein Kleinunternehmen angemeldet nebenberuflich habe keinen Hauptberuf ich habe Handmade Produkte verkauft lief auch gut bis corona kam und ich sitze seit zwei Jahren auf den Kosten meine Materialien musste ich mit meinem Unterhalt Geld bezahlen habe keine Unterstützung bekommen es muss doch auch für uns unterstütztungen geben? Habe drei Monatige Mietschulden bin mitte des Monats immer knapp ich komm aus dem Karussell nicht raus
C
Chez moi 08.02.2021, 13:04 Uhr
Crêperie
Gibt es jetzt eigentlich irgendwie Corona-Hilfe für nebenberuflich Selbständige?
Zumindest die Miete?
T
Tamer 08.01.2021, 10:11 Uhr
Unterstützung
Ich habe das gleiche problem....Hauptjob ist in kurzarbeit noch dazu
B
Bernd Pelechacz 30.12.2020, 22:43 Uhr
Ausschlusskriterium für alle Corona Hilfen bei Nebenberuflich Selbständig
Hallo,
ich bin seit 30 Jahren im Nebenerwerb Selbständig. Seit 6 Jahren bin Erwerbsunfähig und bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente.
Da ich aber keine Angestellten habe und auch nicht 51% Einkommen vom Nebenerwerb habe falle ich komplett aus allen Corona Hilfen heraus.
Das ist aber ein Verstoss vom Grundgesetz heraus.Denn auch ich habe Pacht,Strom,Leasing usw. zu bezahlen.Beim Finanzamt gibt es auch keinen Bonus oder Vergünstigung. Nein ich muss auch hier alle Steuern zahlen.Deshalb grober Verstoss zum Grundgesetz.Alle Menschen sind gleich!? Oder doch nicht.
mfg
M
Michael Lenze 31.03.2020, 20:02 Uhr
Keine Förderung für Solo-Selbständige im Nebenberuf
....Ich komme aus Schleswig Holstein und arbeite seit Jahren nebenberuflich als Solo-Selbständiger (Kleinunternehmen). Bislang lief das Geschäft ganz gut und ich konnte dass in meinem Hauptjob bestehende Defizit aufgrund schlechter Bezahlung (als Facharbeiter....) durch die Einnahmen ausgleichen. Nun sind aber diese Umsätze weggebrochen, die laufenden Kosten gehen weiter. Laut Antrag in SH können die Soforthilfen ausschließlich von Unternehmen beantragt werden, die ihr Geschäft hauptberuflich betreiben....da stellt sich die Frage bezüglich Nachbesserung denn ich bin sicherlich nicht der einzige der sich in einer solchen Situation befindet. Viele Solo-Selbständige sind nebenberuflich tätig, bekommen aber keine Hilfen....
H
Hanke Thomas 31.03.2020, 18:34 Uhr
Finanzhilfe in Sachsen
Nur als kleine Ergänzung: In Sachsen gibt es seit dem 30.03.2020 neben dem landeseigenen Darlehen "Sachsen hilft sofort" von 5.000 bis 50.000 Euro nun auch die Bundesförderung "Soforthilfe-Zuschuss-Bund" von 9.000 bis 15.000 Euro je nach Unternehmensgröße. Für das landeseignene Darlehen kann man nach 3 Jahren Laufzeit einen Erlaßantrag stellen, wenn die wirtschaftliche Situation des Unternehmens eine Rückzahlung nicht ermöglicht.

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