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Aktuelle Abmahngründe, DSGVO, eBay, Amazon, Wein, Staubsauger, Tipps und Service | ||||||
Sehr geehrter Herr Barth,heute geht es um folgende Themen: I. eBay: Abmahnungen wegen aufgedrängter Werbung mit "Garantieverlängerung“ Im Einzelnen: I. eBay: Aktuelle Abmahnungen wegen aufgedrängter Werbung mit "Garantieverlängerung“Der nachfolgende Hinweis betrifft ausschließlich Mandanten, die über www.ebay.de Waren verkaufen: Wir hatten bereits berichtet, dass eBay in Zusammenarbeit mit der Allianz Assistance Versicherung eine neuartige sog. „Garantieverlängerung“ ohne Zutun des Verkäufers für ausgewählte Waren bewirbt. Nun werden erste Abmahnungen aufgrund dieser Werbung ausgesprochen. Leider ist diese, vom eBay-Verkäufer in der Regel gar nicht gewollte, Werbung nicht abschaltbar. Wir zeigen Ihnen hier einen Lösungsweg auf. II. Amazon: Die Verwendung des Feldes "von" kann Irreführung darstellenDer nachfolgende Hinweis betrifft ausschließlich Mandanten, die über www.amazon.de Waren verkaufen: Das OLG Hamm hat kürzlich zu einer häufigen Praxis auf der Plattform Amazon Stellung bezogen. Oftmals versuchen Online-Händler auf der Plattform Amazon no-name-Massenware für sich zu „monopolisieren“, indem im Feld „von“ auf Amazon der Verkäufer- oder Markenname eines Online-Händlers angegeben wird. Dieser Vorgehensweise erteilt das OLG Hamm nunmehr (für eine Vielzahl von Fällen) eine Absage. Lesen Sie hier mehr zum Sachverhalt und zur Begründung des Gerichts. III. DSGVO: Muster zur Negativauskunft über Datenverarbeitung wurde überarbeitetWir haben unser Muster zur Negativauskunft über Datenverarbeitung aus gegebenem Anlass überarbeitet.Um folgenden Anwendungsfall geht es: Privatperson X stellt bei einem Online-Händler einen Antrag auf Datenauskunft. Bei Bearbeitung des Antrags stellt der Online-Händler nun aber fest, dass er zu X keinerlei Daten vorliegen hat (weil X weder registrierter Kunde ist noch irgendwann einmal etwas als Gast bei Y bestellt hat). Freilich darf der Online-Händler jetzt nicht untätig bleiben, sondern muss X mitteilen, dass zu seiner Person keine Daten verarbeitet werden. Das aktualisierte Muster ist in verschiedenen Sprachen hier abrufbar. Bitte setzen Sie das veraltete Muster ab sofort nicht mehr ein. IV. Verkauf von Wein: Neue Kennzeichnungspflichten!Achtung: Beim Online-Verkauf von Wein sind neue Kennzeichnungspflichten zu beachten. Folgendes hat sich geändert:
Wir dürfen Sie auf diesen komplett überarbeiteten Leitfaden "zum rechtssicheren Verkauf von Wein über das Internet" hineisen. Bitte überarbeiten Sie Ihre Wein-Angebote schnellstmöglich. V. Verkauf von Staubsaugern: Energiekennzeichnung obsolet?Das EuG hat kürzlich einer Klage des Staubsaugerherstellers Dyson stattgegeben und die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Zum 18.01.2019 ist die Gerichtsentscheidung rechtskräftig geworden. Grund zur Hektik besteht trotz endgültiger Nichtigkeit der Verordnung im Online-Handel aber vorerst nicht, wie dieser Beitrag erläutert. VI. Tipp zum Umgang mit Versandkosten bei Teil-Widerruf des VerbrauchersViele Versandhändler werben damit, dass sie dem Kunden ab einem bestimmten Bestellwert die Versandkosten erlassen. So weit, so gut. Doch was gilt für den Fall, dass der Kunde es sich nach seiner Bestellung anders überlegt und teilweise widerruft, mit der Folge, dass der vom Händler vorgegebene Bestellwert nachträglich unterschritten wird? Die IT-Recht Kanzlei geht dieser Frage in ihrem aktuellen Beitrag näher auf den Grund und stellt Ihnen hierzu zwei Muster für die Praxis bereit. VII. Tipp zur "0 % Finanzierung": Wie wirbt man damit rechtssicher?Nicht nur im stationären Handel, sondern auch im E-Commerce erfreut sich das Angebot einer sogenannten 0%-Finanzierung unter Händlern aller Branchen zunehmender Beliebtheit. Wir wurden kürzlich gefragt, wie man eine solche Finanzierung rechtssicher bewerben kann. Hierzu unser aktueller Beitrag. VIII. Tipp: Wann ist das Widerrufsrecht eigentlich ausgeschlossen?Hat ein Kunde einen Artikel im Internet bestellt, steht diesem grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. In einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen kann das Widerrufsrecht jedoch gesetzlich ausgeschlossen sein. Die gesetzlich normierten Ausnahmen sind jedoch nicht immer eindeutig und häufig Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Wir haben uns der Frage angenommen, wann das Widerrufsrecht gesetzlich ausgeschlossen ist und die aktuellen Gerichtsurteile zu diesem Thema gesammelt und in diesem Beitrag aufbereitet. Hinweis: Sofern Sie eine von der IT-Recht Kanzlei erstellte Widerrufsbelehrung nutzen, können Sie in Ihrem Mandantenportal im Rahmen der Widerrufsbelehrung die entsprechenden Ausschlussgründe konfigurieren. IX. Aktuelle Abmahngründe
Sie erhalten hier ausführliche Informationen zu den oben genannten Punkten.
Sie erhalten hier ausführliche Informationen zu den oben genannten Punkten.
Mit freundlichen Grüßen | ||||||
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