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Das Bushido-Modell der Tauschbörsen-Bekämpfung

17.03.2008, 14:43 Uhr | Lesezeit: 3 min
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von Verena Eckert
Das Bushido-Modell der Tauschbörsen-Bekämpfung

Filesharer schaden der Musikindustrie. Denn sie laden Musik herunter, ohne dafür zu zahlen. Doch nun dreht einer den Spieß um. Bushido hat ein Modell entwickelt, um die Filesharer abzukassieren.

Inhaltsverzeichnis

Hintergrund

Wer ein Filesharing-Programm nutzt, um urheberrechtlich geschützte Musik ohne oder gegen den Willen des Rechteinhabers herunterzuladen, der begeht eine Urheberrechtsverletzung. Wird das entdeckt, folgt in der Regel eine Abmahnung durch den Anwalt des Rechteinhabers. Der Filesharer soll sich verpflichten, diese Urheberrechtsverletzungen künftig zu unterlassen. Die Kosten für die Einschaltung der Rechtsanwälte hat in der Regel der Filesharer zu tragen.

Ist die Urheberrechtsverletzung vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt, dann steht dem Rechteinhaber auch ein Schadensersatzanspruch zu. Es ist allerdings recht schwer zu beziffern, welcher Schaden denn nun wirklich entstanden ist. Und insbesondere müssen diejenigen, die nur als Störer haften, keinen Schadensersatz zahlen. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn Erwachsene die Freunde ihrer Kinder an ihren Computer gelassen haben, die dann ohne Wissen der Erwachsenen an der Tauschbörse teilgenommen haben.

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Das Bushido-Modell

Bushido lässt über seinen Anwalt ebenfalls Abmahnungen verschicken. Soweit nichts Ungewöhnliches. Darin lässt er jedoch das Angebot unterbreiten, einen Vergleich abzuschließen: Wenn der Filesharer 400 EUR zahlt, ist die Sache für ihn erledigt. Die 400 EUR setzen sich laut Abmahnung zusammen aus 200 EUR als Ersatz für die entstandenen Anwaltskosten und 200 EUR als Schadenersatz für Bushido. Für den Fall, dass der Filesharer auf diesen Vorschlag nicht eingeht, werden die vollen Anwaltskosten in Höhe von gut 600 EUR und ein nicht näher bezifferter Schadensersatz fällig.

Für den Filesharer ist dieses Angebot ein gutes Geschäft. Denn er „spart” gut 200 EUR. Doch auch für Bushido ist das wohl auch kein Verlustgeschäft.

Denn: Er kassiert pro verglichenem Fall 200 EUR als Schadensersatz, der ihm in vielen dieser Fälle wohl gar nicht zustehen würde. Doch die Eltern, Großeltern oder Freunde der Filesharer zahlen freiwillig Schadensersatz, um so den 400 EUR-Rabatt bei den Anwaltskosten zu erlangen. Und für Bushido ist die Höhe der Anwaltsvergütung eigentlich egal, denn er profitiert hiervon ja schließlich nicht. Nur für den Fall, dass Bushido tatsächlich seinen Anwälten in jedem so vergleichsweise geeinigten Fall die Differenz zwischen den geforderten gut 600 EUR und den vom Filesharer gezahlten 200 EUR ersetzen würde, wäre es tatsächlich ein „Vergleich” – also eine Regelung, bei der beide Seiten nachgeben.

Es ist aber auch möglich, dass die Anwälte im Vergleichsfall für ihr Abmahnschreiben tatsächlich nur die 200 EUR bekommen. Dann würde Bushido an jedem Filesharer, der von diesem „guten Angebot” Gebrauch macht, 200 EUR verdienen. So lohnt sich Filesharing auch für das Opfer!

Der Fairness halber: Wir wissen nicht, ob Bushido dieses Vorgehen tatsächlich erfunden hat. Denn auch einige der Porno-Abmahner arbeiten nach diesem Modell. Und scheinbar funktioniert’s ganz gut!

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Bildquelle:
Maren Beßler / PIXELIO

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32 Kommentare

M
Michael 06.07.2010, 18:05 Uhr
Abmahnung
An alle die eine Abmahnung bekommen haben!!!!!
Geht zum Anwalt eine Modifizierte Unterlassunserklärung holen!
Auf keinen fall die Frist versteichen lassen!
Gruß Michael
s
shannahan 02.04.2010, 21:23 Uhr
Ohne Titel
Da klagt der Richtige...selbst das Verbrechen himself und nun so eine Masche abziehen. Der soll mal nich vergessen wo er herkommt der Knaller!!!
U
Unbekannt 02.04.2010, 11:33 Uhr
Bushido der Plagiat
Hoffentlich werden die Gerichte mit dieser AbmahnDS genau so verfahren wie er durch seine Abmahm-Abzocker-Anwälte mehr oder weniger unschuldige Filesharer vefahren ist!!Würde MIR überhaupt nichts ausmachen wenn er privaten Konkurs anmelden müsste!!
U
Unbekannt 28.03.2010, 16:02 Uhr
200euro *16songs *200000 verbreitungen = 640Mio. Euro
200euro *16songs *200000 verbreitungen = 640Mio. Euro!
sorry, aber jetzt sollen sony und universal auch dazu stehen, alles andere wäre ein witz, zumal sie sogar für kostenlos verteilte dj-mixe bestrafen lassen.
U
Unbekannt 28.03.2010, 14:15 Uhr
Ohne Titel
bin mal gespannt, das gericht prüft ja jetzt noch den schadensersatz den die verwerter auszahlen müssen. ich würde vorschlagen man misst ihn anhand ihrer eigenen rechtsvorstellungen, sie verlangen ja sogar für kostenlos verteilte dj-mixes schadensersatz. also

200EuroproSong*16Songs*200000Verbreitungen=640MillionenEuro

+ 200 euro für die kanzlei..
K
Kevin 27.03.2010, 09:20 Uhr
Bushido
Ja, ist das nicht der Hammer???!!! Dem Kerl ist das auch irgendwie zuzutrauen! Gut ist nur, dass es wohl doch Gerechtigkeit gibt und Herr Bushido mal die Konsequenzen zu spüren bekommt!

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