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Bild dir keine Meinung! Verfügung gegen Springer-Verlag wegen Berichterstattung

23.09.2010, 12:54 Uhr | Lesezeit: 2 min
Bild dir keine Meinung! Verfügung gegen Springer-Verlag wegen Berichterstattung

Der Deutsche Journalisten-Verband hat das aktuelle Vorgehen des Landgerichts Berlin gegen Medien des Axel-Springer-Verlags kritisiert. Das Landgericht hat dem Verlag jegliche Berichterstattung über mögliche Verfehlungen des brandenburgischen Innenministers im Zusammenhang mit der erfolgten Inanspruchnahme von Sozialleistungen durch seine frühere Partnerin untersagt. Das sieht eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vor, die dem DJV vorliegt (Az. 27 O 729/10).

Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die frühere Partnerin des brandenburgischen Innenministers Rainer Speer Sozialleistungsbetrug begangen haben und er daran beteiligt gewesen sein könnte. Durch eine weitere Einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin wird unter anderem auch Bild online an einer entsprechenden Berichterstattung gehindert (27 O 742/10).

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die Verdachtsberichterstattung in bestimmten Fällen möglich sei. „Es ist mit den Prinzipien kritischer Berichterstattung nicht vereinbar, dass das Landgericht Berlin den Minister unter einen absoluten Schutz vor Veröffentlichung stellt “, kritisierte er. „Die Zeitungen der Axel Springer AG, wie die hier recherchierende Bild-Zeitung, müssen wie jedes andere Medium des Verlages die Möglichkeit haben, über die Tatsachen und Umstände berichten zu dürfen, die den Verdacht gegen den brandenburgischen Innenminister nähren.“

Selbstverständlich müssten dabei die Rechte und Interessen des Betroffenen beachtet werden. Ein generelles, an einen Verlag gerichtetes Verbot der Berichterstattung sei jedoch mit den Freiheitsrechten der Medien nicht vereinbar.

Quelle: Deutscher Journalisten-Verband

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