IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Asymmetrische Kuendigungsfristen bei Internetprodviding in AGB sind unwirksam

11.05.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Asymmetrische Kuendigungsfristen bei Internetprodviding in AGB sind unwirksam

Das OLG Koblenz entschied mit Urteil vom 30.10.2003, dass Internetprovider nicht einseitig zu ihren Gunsten eine vierwöchige Kündigungsfrist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln können, während ihr Vertragspartner erst mit vierwöchiger Frist zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen kann. (OLG Koblenz, Urt. V. 30.10.2003 – 2 U 504/03).

Dies verstoße gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, da es den Vertragspartner des Verwenders der Allgemeinen Geschäftsbedingung unangemessen benachteilige. Zwar seien asymmetrische Kündigungsfristen seit der Mietrechtsreform sogar zum gesetzlichen Leitbild geworden. Insofern könne für die beanstandete Klausel eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners nicht daraus hergeleitet werden, dass sie mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren sei.

Dennoch müsse die Klausel als unangemessen bezeichnet werden, da der Internetprovider seine Kapazität schon vor Vertragsschluss überprüfen kann und somit keines abweichenden Kündigungsrechts bedarf. Darüber hinaus habe er das Kündigungsrecht auch gerade nicht auf die Fälle beschränkt, in denen er mangels Kapazität die Vertragserfüllungen nicht gewährleisten kann.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Verena N. / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Einbeziehung von AGB durch Weblinks und QR-Codes?
(19.02.2024, 07:55 Uhr)
Einbeziehung von AGB durch Weblinks und QR-Codes?
AGB für eine Online-Community: rechtliche Empfehlungen für Betreiber
(22.12.2014, 17:12 Uhr)
AGB für eine Online-Community: rechtliche Empfehlungen für Betreiber
AGB- Kontrolle von Einkaufsbedingungen
(16.07.2013, 08:45 Uhr)
AGB- Kontrolle von Einkaufsbedingungen
Wenn der Postmann nur einmal klingelt: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klausel zur Ersatzzustellung
(11.03.2011, 17:43 Uhr)
Wenn der Postmann nur einmal klingelt: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klausel zur Ersatzzustellung
BGH: Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten
(18.02.2010, 12:11 Uhr)
BGH: Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten
AG Waiblingen: Spaßbieter-Vertragsstrafe ist unwirksam
(31.03.2009, 10:12 Uhr)
AG Waiblingen: Spaßbieter-Vertragsstrafe ist unwirksam
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei