IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Unverbindliche Risikoempfehlung: Werbung für Arzneimittel unter Angabe einer UVP ist wettbewerbswidrig

15.11.2010, 14:15 Uhr | Lesezeit: 2 min
von Mag. iur Christoph Engel
Unverbindliche Risikoempfehlung:  Werbung für Arzneimittel unter Angabe einer UVP ist wettbewerbswidrig

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Verkauf von Arzneimitteln / Homöopathika" veröffentlicht.

Wer im Internet Medikamente und andere apothekenpflichtige Waren anbietet und dabei den Endpreis unter Angabe einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) bewirbt, setzt sich einem juristischen Risiko aus: Neuerdings wird diese Vorgehensweise als irreführend im Sinne von § 5 UWG angesehen und abgemahnt.

Hintergrund

Unverbindliche Preisempfehlungen (UVP) werden in der Regel vom Hersteller ausgesprochen – bei Arzneimitteln findet eine solche Empfehlung jedoch meist gerade nicht statt. Vielmehr gilt hier die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV), in der die Preisbildung für rezeptpflichtige Medikamente gesetzlich festgelegt wird. Die tatsächlichen Endpreise sind in der sogenannten Lauer-Taxe (ADBA-Artikelstamm bzw. „Große Deutsche Spezialitätentaxe“) zentral hinterlegt.

Wettbewerbsrechtliche Problematik

Diese „Apothekenpreise“ sind also keineswegs vom Hersteller empfohlen, und innerhalb des Anwendungsrahmens der AMPreisV auch keineswegs unverbindlich. Die Angabe einer UVP ist folglich falsch – und Werbeformeln wie

„Jurazepam – nur € 12,11 (UVP: € 15,99)“

verstoßen – trotz Fehlens böser Absichten – bei entsprechender Auslegung gegen das Irreführungsverbot aus § 5 UWG, da der Endverbraucher (dem ja die Lauer-Taxe üblicherweise nicht geläufig ist) durch diese Werbung von falschen Tatsachen hinsichtlich der Preisbildung von Medikamenten ausgehen könnte.

Eine Rechtsprechung zu dieser Thematik existiert bislang nicht; gleichwohl wird in der pharmazeutischen Fachpresse bereits vor drohenden Abmahnungen gewarnt (vgl. z.B. DAZ). Diese Gefahr ist auch als durchaus ernst einzustufen, da gerade im Internet Abmahn-Sportler leichtes Spiel beim Auffinden fehlerhafter Angebote haben; es ist also durchaus damit zu rechnen, dass in nächster Zeit die Websites (und vor allem Webshops) von Apotheken gezielt nach „UVP“-Angeboten durchsucht werden.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

Kommentar

Das Werberecht der Heilberufe gehört mit zu den kompliziertesten juristischen Materien – und hier findet sich ein Fall, in dem die entscheidende Norm aus dem „normalen“ Werberecht stammt. Den Tarif der Lauer-Taxe als „UVP“ auszuweisen erscheint ja auf den ersten Blick sogar naheliegend – dennoch ist diese Angabe wettbewerbswidrig und somit ein Risiko.

Abhilfe könnte hier durch eine abgeänderte Werbeformel geschaffen werden, z.B.

„Jurazepam – nur € 12,11 (Abgabepreis nach Lauer-Taxe: € 15,99)“

oder schlicht

„Jurazepam – nur € 12,11“.

In jedem Fall sollte die Bezeichnung „UVP“ schleunigst aus sämtlichen Werbematerialien und Angebotsseiten im Arzneimittelhandel verschwinden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Jürgen Fälchle - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

HWG-Verstoß möglich: Vorsicht bei Einbindung von Produktbewertungen für medizinische Produkte
(09.10.2023, 07:35 Uhr)
HWG-Verstoß möglich: Vorsicht bei Einbindung von Produktbewertungen für medizinische Produkte
BGH legt EuGH Fragen zum Vertrieb von Arzneimitteln über eine Internet-Verkaufsplattform vor
(12.01.2023, 10:57 Uhr)
BGH legt EuGH Fragen zum Vertrieb von Arzneimitteln über eine Internet-Verkaufsplattform vor
LG Karlsruhe: Online-Marktplatz für Apotheken unzulässig
(15.12.2022, 14:16 Uhr)
LG Karlsruhe: Online-Marktplatz für Apotheken unzulässig
VGH Mannheim: Versandapotheke darf apothekenpflichtige Arzneimittel nicht per Automat an Endverbraucher ausgeben
(03.01.2022, 11:36 Uhr)
VGH Mannheim: Versandapotheke darf apothekenpflichtige Arzneimittel nicht per Automat an Endverbraucher ausgeben
VG Hannover: Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen
(11.11.2021, 11:40 Uhr)
VG Hannover: Online-Versandapotheke darf im Bestellvorgang das Geburtsdatum nicht bei jedem Produkt abfragen
OLG Hamburg: Hinweispflicht auf Einschränkungen von Studien bei der Bewerbung von Arzneiwirkungen
(05.11.2020, 14:36 Uhr)
OLG Hamburg: Hinweispflicht auf Einschränkungen von Studien bei der Bewerbung von Arzneiwirkungen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei