IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Einheitliche Regeln: für Aromastoffe

25.04.2012, 07:20 Uhr | Lesezeit: 1 min
Einheitliche Regeln: für Aromastoffe

Mehr Transparenz bei Aromastoffen in Lebensmitteln: Verbraucher, Lebensmittel-Unternehmen und nationale Behörden können künftig in einer Online-Datenbank sehen, welche Aromastoffe in Lebensmitteln zugelassen sind.

Die EU-Mitgliedstaaten  nahmen jetzt einen entsprechenden Vorschlag der Kommission für einheitliche und klare Regeln bei Aromastoffen an.

In Zukunft soll es  eine  EU-weite  Liste mit zugelassenen Aromastoffen und Übergangsmaßnahmen für andere Aromen geben. Denn obwohl Aromastoffe schon seit sehr langer Zeit  in Speisen und Getränken verwendet werden, galten bisher in der EU unterschiedliche nationale Gesetzgebungen. Die neuen Regeln treten in Kraft, sobald das EU-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Dann erhält die Lebensmittelindustrie sechs Monate Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. 

Quelle: PM der EU-Kommission

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© fotoali - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

FAQ: Neue EU-Liste der zulässigen Aromastoffe
(17.01.2013, 17:15 Uhr)
FAQ: Neue EU-Liste der zulässigen Aromastoffe
Sicherere Lebensmittel: EU legt Liste der zulässigen Aromastoffe fest
(05.10.2012, 13:18 Uhr)
Sicherere Lebensmittel: EU legt Liste der zulässigen Aromastoffe fest
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei