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EU-Kommission: Produkte sollen ab 2015 Angabe des Ursprungslandes tragen

13.06.2013, 15:44 Uhr | Lesezeit: 4 min
EU-Kommission: Produkte sollen ab 2015 Angabe des Ursprungslandes tragen

Die Europäische Kommission hat Anfang 2013 Entwürfe für neue Verordnungen über Produktsicherheit und Marktüberwachung vorgeschlagen, wonach Hersteller und Einführer in Zukunft dafür zu sorgen haben, dass die Produkte eine Angabe ihres Ursprungslandes tragen, oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist, dass sich diese Angabe auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage befindet. Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, wird als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben sein.

Zweck dieser neuen Vorschriften soll sein, die Sicherheit der auf dem Binnenmarkt angebotenen Verbraucherprodukte zu verbessern und die Marktüberwachung für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte – auch die aus Drittländern eingeführten – zu verstärken. Unsichere Produkte sollten gar nicht erst zu den Verbrauchern oder anderen Nutzern gelangen. Damit solche Produkte schnell vom Markt genommen werden können, sollen die Anforderungen an die Identifizierung und die Rückverfolgbarkeit der Produkte verschärft werden.

Nach Annahme der neuen Vorschriften durch das Europäische Parlament und den Rat wird ihre Durchsetzung von den nationalen Marktüberwachungsbehörden in den Mitgliedstaaten übernommen, die von einer verstärkten Zusammenarbeit und besseren Instrumenten für die Durchführung von Kontrollen profitieren werden.

Die zwei vorgeschlagenen Rechtsakte werden durch einen mehrjährigen Aktionsplan zur Marktüberwachung ergänzt. Er umfasst 20 konkrete Aktionen, die bis zum Jahr 2015 umzusetzen sind. Das Ziel ist, die Marktüberwachung noch im derzeitigen Rechtsrahmen, also vor dem Inkrafttreten der neuen Vorschriften, zu verbessern.

#Verbesserung der Produktsicherheit und der Marktüberwachung#

Die derzeitigen Unionsbestimmungen zu Marktüberwachung und Produktsicherheit sind fragmentiert und über verschiedene EU-Rechtsakte verteilt, was zu Lücken und Überschneidungen geführt hat. Die Anfang des Jahres von der Kommission angenommenen Legislativvorschläge stellen darauf ab, die Bestimmungen für die Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten kohärenter zu gestalten und bessere Rahmenbedingungen für ein koordiniertes Vorgehen der Behörden bei der Kontrolle und Prüfung von Produkten und der EU-weiten Durchsetzung der Produktsicherheitsvorschriften zu schaffen.

Die wichtigsten im Paket vorgesehenen Änderungen:

  • Angleichung der allgemeinen Pflichten der Wirtschaftsakteure und klarere Regelung der jeweiligen Aufgaben von Herstellern, Einführern und Händlern, um die Sicherheit aller Verbraucherprodukte zu gewährleisten
  • Wirksamere Instrumente, um die Sicherheits- und andere produktbezogene Anforderungen durchzusetzen und in allen Bereichen gegen gefährliche, nicht vorschriftsgemäße Produkte vorzugehen, dank eines kohärenten Regelwerks für die Marktüberwachung
  • Verbesserung der Rückverfolgbarkeit von Verbraucherprodukten innerhalb der gesamten Lieferkette, so dass bei Sicherheitsproblemen (z. B. bei Rückrufen) schnell und wirksam reagiert werden kann. So müssen die Hersteller und Einführer dafür sorgen, dass die Produkte eine Angabe ihres Ursprungslandes tragen, oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist, dass sich diese Angabe auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage befindet. Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind, ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat anzugeben. Die Ursprungsangabe ergänzt die grundlegenden Rückverfolgungsanforderungen wie Name und Anschrift des Herstellers. Die Marktüberwachungsbehörden können dadurch Produkte leichter zum Herstellungsort zurückverfolgen und im Rahmen der bilateralen oder multilateralen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbraucherproduktsicherheit Verbindung zu den Behörden des Ursprungslands aufnehmen, um geeignete Maßnahmen bei Beanstandungen zu vereinbaren.
  • Schaffung eines stärker auf Kooperation ausgerichteten EU-weiten Marktüberwachungssystems
  • Straffung der Verfahren zur Meldung gefährlicher Produkte und Ausschöpfung von Synergien zwischen den bestehenden Systemen RAPEX (Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte) und ICSMS (Informations- und Kommunikationssystem für die Marktüberwachung)
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Hintergrund

Im EU-Binnenmarkt für Waren dürfen Waren frei zirkulieren, und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen können in allen 27 Mitgliedstaaten der EU sowie in den drei EFTA-Staaten, die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, mit ihren insgesamt über 490 Millionen Einwohnern Produkte kaufen bzw. verkaufen. Die EU-Produktsicherheitsbestimmungen und die flankierende Marktüberwachung durch nationale Behörden bilden somit die Grundlage eines sicheren Binnenmarkts für Waren.

Die Richtlinie 87/357/EWG über Lebensmittelimitate und die Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit sollen durch eine neue, zeitgemäße Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten ersetzt werden. Parallel sollen die bisher auf verschiedene Rechtsakte verteilten Bestimmungen zur Marktüberwachung in einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden, der für alle Produkte (außer Lebensmittel) gilt.

Weitere Informationen: MEMO/13/93

Die einzelnen Bestandteile des Pakets sind auf den Websites der Generaldirektionen Gesundheit und Verbraucher sowie Unternehmen zu finden.

Quelle: PM der EU-Kommission

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