IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen

17.09.2014, 08:48 Uhr | Lesezeit: 2 min
IT-Recht Kanzlei bietet AGB und Widerrufsbelehrung für Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen

Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt überarbeitete Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrungen) für deutsche Amazon-Händler an, die in Großbritannien Waren vertreiben wollen. Eine Überarbeitung war notwendig geworden, da das britische Umsetzungsgesetz zur EU-Verbraucherrechterichtlinie wie in Deutschland zu Rechtsänderungen insbesondere des Widerrufsrechts geführt hat. Die IT-Recht Kanzlei hat gleichzeitig ihre Rechtstexte redaktionell geglättet und an den hohen Standard der deutschen Rechtstexte angepasst, die unsere Mandanten zu Recht von uns erwarten.

Großbritannien ist eine der größten E-Commerce Märkte in der Europäischen Union. Großbritannien ist das führende Exportland weltweit für Waren, die online verkauft werden mit einem Handelsvolumen von über 1 Mrd. US $, weit vor den USA und Deutschland. Für einen deutschen Onlinehändler, der einen Marktzugang zu diesem Online-Markt sucht, ist es eine attraktive Alternative, über die Handelsplattform Amazon.co.uk in Großbritannien Waren zu vertreiben. Amazon UK ist bei weitem der größte Onlinehändler in Großbritannien mit einem Marktanteil von etwa 20%. Für Händler, die bereits bei Amazon.de registriert sind, bietet Amazon die Möglichkeit, ein europäisches Konto einzurichten und über ein Konto Waren in Deutschland und u.a. in Großbritannien zu vertreiben.

Amazon.de oder Amazon.co.uk ist allerdings für den Onlinehändler lediglich eine Internet-Handelsplattform. Der Onlinehändler bleibt rechtlich für die Darstellung seiner Produkte und die genutzten Rechtstexte verantwortlich. Es ist nicht ratsam, einfach die deutschen Rechtstexte (zumal in deutscher Sprache) auch für den Vertrieb von Waren in Großbritannien zu nutzen. Auch bei einer verstärkten Harmonisierung des E-Commerce Rechts in der EU bleibt der Einsatz von auf das britische Recht zugeschnittenen Rechtstexten in englischer Sprache unerlässlich, wenn Waren online in Großbritannien vertrieben werden sollen.

Die IT-Recht Kanzlei will den Einsatz ihrer Rechtstexte zum Nutzen ihrer Mandanten so bequem und so individualisiert wie möglich gestalten. So lassen sich die von der IT-Recht Kanzlei angebotenen Rechtstexte sehr einfach über ein Optionensystem an die Wünsche des Mandanten anpassen und in seine Internetpräsenz konfigurieren

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Britisches Wettbewerbsrecht: Kompetenzerweiterung für die britische Competition and Markets Authority (CMA)
(12.01.2024, 13:51 Uhr)
Britisches Wettbewerbsrecht: Kompetenzerweiterung für die britische Competition and Markets Authority (CMA)
FAQ: Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel nach UK-Recht
(13.12.2023, 11:39 Uhr)
FAQ: Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung im Online-Handel nach UK-Recht
Rechtswahl und Gerichtsstand bei Online-Verträgen mit britischen Kunden nach dem Brexit
(14.05.2021, 15:12 Uhr)
Rechtswahl und Gerichtsstand bei Online-Verträgen mit britischen Kunden nach dem Brexit
Brexit ab 2021: Auswirkungen für Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen
(10.01.2021, 14:47 Uhr)
Brexit ab 2021: Auswirkungen für Online-Händler mit Wohnsitz in Deutschland, die Waren nach Großbritannien vertreiben wollen
Welche Auswirkungen hat der Brexit für Online-Händler bei Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Großbritannien?
(25.03.2020, 12:14 Uhr)
Welche Auswirkungen hat der Brexit für Online-Händler bei Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Großbritannien?
Frage des Tages: Muss ich wegen des Brexit meine Versandkostenangaben anpassen?
(03.02.2020, 08:13 Uhr)
Frage des Tages: Muss ich wegen des Brexit meine Versandkostenangaben anpassen?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei