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Niederlande Amazon: IT-Recht-Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in den Niederlanden über die Plattform Amazon an

06.03.2013, 17:34 Uhr | Lesezeit: 1 min
Niederlande Amazon: IT-Recht-Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in  den Niederlanden  über die Plattform Amazon an

Die IT-Recht-Kanzlei bietet Amazon-AGB für den Onlinehandel (B2C) in den Niederlanden an. Was oft von Onlinehändlern nicht bedacht wird: Amazon bietet Onlinehändlern nur eine Plattform an. Das entbindet Onlinehändler nicht von der Beachtung des lokalen Rechts, in diesem Fall des niederländischen Rechts.

Die angebotenen Amazon- AGB richten sich nach niederländischem Recht. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in den Niederlanden zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Für niederländische Verbraucher gelten im Ergebnis niederländisches Recht und die Zuständigkeit niederländischer Gerichte. Das niederländische Fernabsatzreicht ist bei den angebotenen AGB berücksichtigt worden.

Anderes gilt für sogenannte B2B-Geschäfte, wo der deutsche Onlinehändler die Möglichkeit hat, in der Rechtswahlklausel seiner AGB deutsches Recht und die Zuständigkeit deutscher Gerichte vorzugeben, ein nicht unerheblicher Vorteil für einen deutschen Onlinehändler. Eine entsprechende Klausel für B2B-Verträge ist in die AGB eingearbeitet worden.

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