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Akute Abmahngefahr: für Amazon-Verkäufer bei Nutzung von FBA

20.04.2016, 21:15 Uhr | Lesezeit: 3 min
Akute Abmahngefahr: für Amazon-Verkäufer bei Nutzung von FBA

So attraktiv wie der „Versand durch Amazon“ oder auch „FBA“ für Händler und Kunden auf der Plattform Amazon Marketplace ist, so viele Tücken bietet er in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht. Aus aktuellem Anlass sind nun alle Händler am Zug, die bei Amazon.de ihre Waren (auch) unter Nutzung von „Versand durch Amazon“ – FBA verkaufen. Es besteht eine erhebliche Abmahngefahr.

Anpassung der AGB und der Widerrufsbelehrung notwendig

Bereits in der Vergangenheit war es schwierig, als Händler in Bezug auf die Rechtstexte sauber zwischen „Eigenversand“ und „Versand durch Amazon“ zu differenzieren. Das von Amazon praktizierte System, bei „Versand durch Amazon“ eine eigene „Amazon-Widerrufsbelehrung“ einzublenden, durch welche automatisiert die Widerrufsbelehrung des jeweiligen Händlers ersetzt wird, führte bereits zu vielen Abmahnungen, etwa wenn der Verkäufer seine eigene Widerrufsbelehrung in der falschen Rubrik vorhielt oder diese mehrfach auf seiner „Verkäuferdetail“-Seite eingestellt hatte.

Besorgniserregende Entwicklung

Amazon macht es seinen Händlern derzeit extrem schwer, für eine saubere „Trennung“ der beiden Widerrufsbelehrungen für den Eigenversand und „Versand durch Amazon“ zu sorgen.

Aufgrund der ungünstigen Gestaltung der Angebote seitens Amazon werden dem Verbraucher derzeit bei FBA-Artikeln zwei unterschiedliche Widerrufsbelehrungen und Muster-Widerrufsformulare in einem Angebot angezeigt, nämlich zum einen Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular von Amazon und zum anderen Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular des Händlers.

Hierdurch besteht die Gefahr, dass der Verbraucher hinsichtlich der Fristen, Bedingungen und Einzelheiten des Widerrufsrechts widersprüchlich informiert wird.

Eine solche widersprüchliche Information des Verbrauchers ist abmahnbar.

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Erste Abmahnungen bereits im Umlauf

Da diese Schwachstelle bereits von Abmahnern erkannt worden ist, ist hier schnelles Handeln gefragt. Es ist derzeit nicht mehr möglich, beim Verkauf via Amazon.de mit einer „herkömmlichen“ Widerrufsbelehrung zu arbeiten, wenn dabei (auch) der „Versand durch Amazon“ angeboten wird.

Nur eine speziell auf die bei Amazon.de vorhandenen Schwachstellen angepasste Widerrufsbelehrung schafft Rechtssicherheit.

Update-Service-Mandanten profitieren automatisch von aktualisierten Rechtstexten

Die IT-Recht-Kanzlei stellt ihren Update-Service-Mandanten für Amazon.de aktualisierte AGB sowie die benötigte, spezielle „Amazon-Widerrufsbelehrung“ bereits in dieser Woche zur Verfügung. Ferner erfahren die Update-Service-Mandanten ganz konkret, wie nun zu verfahren ist.

Wenn Sie wie bereits mehr als 30.000 Internetpräsenzen von dem Know-how der IT-Recht Kanzlei profitieren möchten, nutzen Sie schnell, einfach und kostengünstig die professionellen Rechtstexte für Amazon der IT-Recht Kanzlei.

Fazit

Amazon macht es seinen Händlern mal wieder unnötig schwer und bringt diese mit der derzeitigen technischen Gestaltung in akute Abmahngefahr. Steuern Sie hier rechtzeitig entgegen, da zu erwarten ist, dass dieses Phänomen von immer mehr Abmahnern systematisch ausgenutzt werden wird und Potential für eine kommende Abmahnwelle hat.

Wir helfen Ihnen dabei, die Schwächen von Amazon zu meistern.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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1 Kommentar

A
Anonym 21.04.2016, 21:28 Uhr
FBA & Eigenversandanbieter?
AUs dem Text geht für mich leider nicht eindeutig hervor, ob diese Abmahnproblematik nur für reines FBA oder die Kombination von FBA und Eigenversand gilt. Wie kann man sich letztendlich sauber aufstellen und beachten?

Herzlichen Dank.

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