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Neue EPR-Registrierungsnummern in Frankreich ab 01.01.2022: IT-Recht Kanzlei aktualisiert französische AGB (FR-Online-Shops und FR-Plattformen)

15.12.2021, 15:34 Uhr | Lesezeit: 4 min
Neue EPR-Registrierungsnummern in Frankreich ab 01.01.2022: IT-Recht Kanzlei aktualisiert französische AGB (FR-Online-Shops und FR-Plattformen)

Zum 01.01.2022 führt der französische Gesetzgeber neue individuelle Registrierungsnummern für Produkte mit erweiterter Herstellerverantwortung (EPR) ein, die ab dem Zeitpunkt sowohl in den AGB als auch im Impressum bereitgestellt werden müssen. Um betroffenen Mandanten die Erfüllung der Informationspflicht rechtzeitig zu ermöglichen, hat die IT-Recht Kanzlei alle AGB für den Online-Verkauf in Frankreich aktualisiert und um eine Klauseloption erweitert.

I. Worum geht es?

Zum 01.01.2022 werden in Frankreich neue individuelle Registrierungsnummern („identifiants uniques“ – „IDUs“) für Hersteller im Sinne des französischen Umweltrechts eingeführt, die mit Produkten mit erweiterter Herstellerverantwortung (EPR) handeln.

Diese Nummern müssen ab der Vergabe in französischen AGB und im Impressum auf französischen Internetpräsenzen von betroffenen „Herstellern“ angegeben werden.

Als „Hersteller“ im Sinne des französischen Umweltrechts gelten alle Marktakteure, die

  • in Frankreich Produkte herstellen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen
  • Produkte nach Frankreich importieren, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen oder
  • ohne Sitz oder Niederlassung in Frankreich Produkte nach Frankreich verkaufen, die unter die französischen EPR-Bestimmungen fallen

Gerade in Ansehung der letzten Alternative gelten als verpflichtete Hersteller im Sinne der französischen erweiterten Herstellerverantwortung auch deutsche Online-Händler, die EPR-erfasste Produkte nach Frankreich versenden.

Exkurs:

Die von der EPR in Frankreich erfassten Produktkategorien mit den jeweilig zuständigen Herstellerorganisationen (Producer Reponsibility Organizations (PRO)) - Stand 12/2021:

#EPR-KategorieBeispieleHerstellerorganisationen (PRO)
1Elektro- und ElektronikgeräteHaushaltsprodukte, Lampen, Feuerlöscher und elektronische Produkte für den professionellen Gebrauchhttps://www.ecosystem.eco, https://www.ecologic-france.com, Speziell für Solarpanele https://www.soren.eco/
2Altbatterien und -akkumulatoren (Akkus)Tragbare Batterien, Autobatterien und industrielle Batterienhttps://www.corepile.fr/, https://www.screlec.fr/
3VerpackungenKartons und Produktverpackungen, Versandkartons, Versandetiketten, Klebeband usw.https://www.citeo.com, https://www.leko-organisme.fr
4DruckpapierGedruckte Artikel wie Benutzerhandbücher, Wandtapeten, Geschenkgutscheine, Anzeigenbeilagenhttps://www.citeo.com
5MöbelMöbel für Privathaushalte und Gewerbehttps://www.eco-mobilier.fr, https://www.valdelia.org
6TextilienBekleidungstextilien, Haushaltswäsche und Schuhehttps://refashion.fr/pro/fr
7ReifenAuto-, Trecker- und Schwerlastreifen für den zivilen Gebrauchhttp://www.gie-frp.com, https://aliapur.fr
8ChemikalienKlebstoff, Farbe, Autolack, Aceton, Vaseline, Mastixhttps://www.ecodds.com/
9Medizinische Piercing-Geräte für die EigenbehandlungNadeln, Mikroperfusion, Katheter, Pens mit ausfahrbarer Nadelhttps://www.dastri.fr/

Die neuen Registrierungsnummern werden folgendes Format haben:

FRXXXXXXX_CODE

„CODE“ wird durch den Jahrgang der Registrierung und eine Kennnummer der Produktkategorie ersetzt.

Pro EPR-Produktkategorie werden eigenständige Registrierungsnummern vergeben.

Hersteller im Sinne des französischen Umweltrechts (und damit auch deutsche Online-Händler, s.o.) können damit zur Führung verschiedener Nummern verpflichtet sein, wenn sie mit Waren aus verschiedenen EPR-Kategorien handeln.

Weitere Informationen zu den neuen EPR-Registrierungsnummern („identifiants uniques“) und zu den damit verbundenen Informationspflichten finden Mandanten hier.

1

II. IT-Recht Kanzlei führt neue Klausel für individuelle Registrierungsnummern in AGB für französischen Markt ein

Um Mandanten eine fristgerechte Reaktion auf die neuen Informationspflichten in Frankreich zu ermöglichen, hat die IT-Recht Kanzlei alle französischsprachigen AGB, die für den Verkauf in Frankreich bestimmt sind, um eine neue Klauseloption erweitert.

Betroffen sind sowohl die Online-Shop-AGB für Frankreich als auch die französischen AGB für französische Handelsplattformen (Amazon.fr, eBay.fr, Cdiscount, manomano.fr etc.)

Mandanten können nun im letzten Punkt der AGB-Konfiguration ihre individuellen Registrierungsnummern angeben.

Nach der Vergabe dieser Nummern Anfang Januar 2022 werden betroffene Mandanten gebeten, die gebuchten AGB für Frankreich im Mandantenportal neu zu konfigurieren und durch Auswahl der neuen Klauseloption am Ende der Konfiguration ihre individuelle(n), neue(n) EPR-Nummer(n) einzutragen.

Nicht betroffen von der neuen Informationspflicht in AGB und Impressum sind alle Händler, die auf nicht französischen Internetpräsenzen agieren, auch wenn sie von dort nach Frankreich versenden (etwa ein Online-Shop mit .de-Domain, der auch den Versand nach Frankreich anbietet).

III. Aktualisierung des Impressums auf französischen Internetpräsenzen

Die Pflichtinformation über die persönlichen EPR-Registrierungsnummern ist ab der Vergabe zum 01.01.2022 nicht nur in den AGB, sondern auch im Impressum auf französischen Internetpräsenzen umzusetzen.

Die IT-Recht Kanzlei hat vor diesem Hintergrund die französischen Muster-Impresssen um eine entsprechende optionale Zusatzinformation erweitert.


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5 Kommentare

I
IT-Recht Kanzlei 27.01.2022, 15:48 Uhr
Hinweis auf EPR-Nummer in französischen Musterimpressen
Vielen Dank für Ihren Kommentar.

In den französischsprachigen Musterimpressen, die wir unter https://www.it-recht-kanzlei.de/impressum-verschiendene-sprachen-rechtsformen-uebersetzungen.html für Mandanten bereitstellen, finden Sie im letzten Satz des jeweiligen Impressums die Möglichkeit zur Eingabe von EPR-Registrierungsnummern.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre IT-Recht Kanzlei
R
Ramona 27.01.2022, 15:28 Uhr
EPR-Angabe im franz. Impressum
Liebes IT-Recht-Team,
auf die Gefahr hin, dass ich es in Ihrem neu hinterlegten Muster-Impressum übersehen habe: Ich finde den Passus zur Ergänzung der EPR-Nr. im franz. Impressum nicht. Danke für einen Hinweis.
VG, Ramona
S
Sandro 19.01.2022, 10:08 Uhr
Deutscher Onlineshop (de Domain) in Deutscher Sprache
Ich betreibe einen deutschen Onlineshop in deutscher Sprache. Ab und an habe ich auch französische Kunden. Muss ich nun in mein Impressum und meine deutsche AGB die EPR-Registriernummern einpflegen?
S
Sophie 25.12.2021, 19:00 Uhr
Antwort
So wie ich es verstanden habe nicht, da keine .fr Domain. ;)

LG Sophie
S
Sybille Fröhlich 16.12.2021, 13:51 Uhr
Versand nach Frankreich ab 01.01.2022
wir vertreiben holländische Lebensmittel ausschließlich über einen Onlineshop mit Sitz in Deutschland, deutschem Impressum, AGB in deutsch, etc. , allerdings mit .com Domain. (hollandproducten.com). Wir versenden gelegentlich auch nach Frankreich

Frage: Benötigen auch wir die EPR-Regierungsnummern ab 01.01.2022?

Beste Grüße
Sybille Fröhlich

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