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User Generated Content - Haftungsminimierung leicht gemacht

19.03.2009, 17:56 Uhr | Lesezeit: 4 min
User Generated Content - Haftungsminimierung leicht gemacht

Wer anderen ermöglicht, auf seiner Webseite Inhalte zu veröffentlichen, riskiert eine Haftung für die Beiträge Dritter. Schon die Abmahnung aufgrund eines Unterlassungsanspruchs kann dem Betreiber Kosten um 1.000 Euro bescheren. Praxistipps zur Reduzierung des Haftungsrisikos enthält der Artikel „Online-Forum, Blog & Co. – Kleines Haftungs-ABC für den Betreiber “. Unser folgender Beitrag zeigt, wie Nutzungsbedingungen dem Betreiber helfen…

I. Die wichtigsten Regelungen der Nutzungsbedingungen

Wenn der Betreiber anderen die Möglichkeit gibt, auf seinen Webseiten Beiträge zu veröffentlichen, z.B. in einem Forum, Blog, Chat, Gästebuch oder Wiki, ist er gut beraten, mit dem Nutzer durch Nutzungsbedingungen verbindliche Vereinbarungen zu treffen. Sie wirken präventiv und helfen auch, wenn Dritte unzulässige Inhalte online stellen oder Ansprüche wegen solcher Inhalte geltend gemacht werden. Solche Bedingungen tragen also dazu bei, das Haftungsrisiko für fremde Inhalte zu reduzieren. Folgende Punkte in den Nutzungsbedingungen sind dabei besonders wichtig:

1. Pflichten des Nutzers und Verantwortlichkeit für Inhalte

Ein deutlicher Hinweis an den Nutzer, dass er für den Inhalt seiner Beiträge verantwortlich ist, sollte nicht fehlen. Der Nutzer sollte außerdem durch sein Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen erklären,

  • dass die von ihm eingestellten Beiträge nicht gegen die Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen,
  • dass er das Recht hat, die in seinen Beiträgen verwendeten Inhalte zu nutzen, und
  • dass durch seine Beiträge insbesondere keine Rechte Dritter verletzt werden (z.B.Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte).

Ratsam ist auch eine exemplarische Aufzählung unzulässiger Inhalte wie

  • urheberrechtlich geschützte Inhalte, wenn keine Berechtigung zur Nutzung vorliegt (z.B.
  • Fotos, zu deren Veröffentlichung im Internet der Fotograf und / oder eine abgebildete Person nicht eingewilligt hat);
  • falsche Tatsachenbehauptungen;
  • rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende oder beleidigende Inhalte;
  • pornografische oder nicht jugendfreie Inhalte;
  • gewaltdarstellende Inhalte, Verherrlichung krimineller Handlungen; Verherrlichung von Drogen oder anderen illegalen Suchtmitteln.

Um das Online-Angebot des Betreibers funktionsfähig und übersichtlich zu halten, können weitere Verhaltenspflichten formuliert werden, gegebenenfalls in Form von Verboten für

  • das Erstellen inhaltsgleicher Beiträge;
  • das Schildern von "Scheinproblemen", um sinnlose Diskussionen auszulösen;
  • die Werbung für kommerzielle Webseiten oder sonstige Produkte.

Auch die Pflicht zur Geheimhaltung von Zugangsdaten (Passwort) sollte nicht fehlen.

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2.  Maßnahmen und Sanktionen

Zu regeln sind die Rechte des Betreibers bei einem Verstoß des Nutzers gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Nutzungsbedingungen, beispielsweise das Recht

  • unzulässige Beiträge zu löschen,
  • eine Mahnung auszusprechen,
  • den Zugang des Nutzers vorübergehend zu sperren oder
  • den Zugang des Nutzers dauerhaft zu sperren.

Sinnvoll ist ein gesonderter Hinweis, dass der Betreiber insbesondere berechtigt ist, bei Kenntnis von einer möglichen Rechtsverletzung Dritter (z.B. im Wege einer Abmahnung), den streitgegenständlichen Beitrag sofort ohne Vorankündigung zu löschen.

Hinweis:

Erhält der Betreiber Kenntnis von einem rechtswidrigen Inhalt, sollte er den entsprechenden Beitrag sofort löschen!

3. Haftungsfreistellung bezüglich Ansprüchen Dritter

Besonders zu empfehlen ist eine Haftungsfreistellung bei Verletzung von Rechten Dritter. Wird der Betreiber von Dritten wegen eines rechtswidrigen Beitrags in Anspruch genommen, kann er sich die ihm dadurch entstandenen Kosten beim Verfasser des Beitrags zurückholen.

4. Einräumung von Nutzungsrechten an den eingestellten Inhalten

Wird keine Regelung über die Nutzungsrechte getroffen, richtet sich der Umfang der Rechtseinräumung nach dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck. Nach der so genannten „Zweckübertragungstheorie“ des Urheberrechts ist im Zweifel anzunehmen, dass der Urheber ein Nutzungsrecht nur in demjenigen Umfang einräumen will, den der Vertragszweck unbedingt erfordert. Das reicht für die Nutzung der Beiträge auf der Webseite des Betreibers. Eine spezielle Klausel zur Nutzungsrechtseinräumung bietet darüber hinaus weitergehende Vorteile:

  • Es kann  geregelt werden, dass die Beiträge oder Auzüge daraus auch für andere Zwecke (z.B. im Rahmen von Werbemaßnahmen für eine Online-Community) verwendet werden dürfen.
  • Der Betreiber kann sich zusätzlich ein Bearbeitungsrecht einräumen lassen (z.B. um einzelne unzulässige Teile eines Beitrags zu entfernen oder um unzulässige Formulierungen zu entschärfen).
  • Es empfiehlt sich zudem eine klare Regelung über die Dauer des Nutzungsrechts.

5. Nutzungsberechtigung und thematische Eingrenzung

Falls es einen geschlossenen Benutzerkreis (z.B. ausschließlich volljährige Personen oder ausschließlich Kunden des Betreibers) geben soll, sollte dies unter dem Punkt Nutzungsberechtigung zur Bedingung gemacht werden. Will der Betreiber, dass ausschließlich Beiträge zu bestimmten Themen (z.B. Gesundheit, Musik, Umweltschutz etc.) gepostet werden, ist eine thematische Eingrenzung der zulässigen Themen erforderlich.

II. Fazit

Nutzungsbedingungen geben dem Betreiber die Möglichkeit zu seinen Gunsten, Art und Umfang der Leistung, seine Haftung und die Pflichten des Nutzers zu regeln. Sie sollten daher auf keinen Fall fehlen! Nebeneffekt: Der Nutzer weiß, was er darf, was verboten ist und mit welchen Sanktionen er bei Verstößen rechnen muss.

Weitere Praxistipps enthält der Artikel „Online-Forum, Blog & Co. – Kleines Haftungs-ABC für den Betreiber “.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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