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Onlinehandel in Schweden: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Schweden an

28.01.2014, 07:36 Uhr | Lesezeit: 2 min
Onlinehandel in Schweden: IT-Recht Kanzlei bietet AGB für den Onlinehandel in Schweden an

Die IT-Recht Kanzlei bietet AGB in schwedischer Sprache für den Onlinehandel in Schweden an. Sie sind für Onlineshops gedacht, über die Waren oder Dienstleistungen ausschließlich in Schweden zum Verkauf an Verbraucher (Konsumenten) angeboten werden. Pflichtinformationen zum Widerrufsrecht sollten in schwedischer Sprache getrennt von den AGB auf der Webseite des deutschen Onlinehändler wiederholt werden, um eine Verlängerung der Widerrufsfrist wegen fehlender Information zum Widerrufsrecht zu vermeiden. Entsprechende Textvorschläge werden den Mandanten der IT-Recht Kanzlei zusammen mit den AGB angeboten.

Attraktivität des schwedischen Onlinemarktes für deutsche Onlinehändler

Schweden nimmt unter den skandinavischen Ländern im E-Commerce eine Vorrangstellung ein. Schweden verfügt über eine sehr gute Internet-Struktur, mehr als 90% aller Schweden nutzen das Internet. Die bekannten schwedischen Firmen im Modesektor und Möbelsektor (z. Beispiel IKEA) spielen für die Verbreitung des E-Commerce eine große Rolle. Auch wenn schwedische Verbraucher in erster Linie schwedische Onlineshops nutzen, so ist doch interessant, dass deutsche Onlineshops in der Präferenz von schwedischen Verbrauchern nur hinter den Onlineshops aus Großbritannien und den USA liegen. Deutsche Onlinehändler, die sich wirklich in Schweden etablieren wollen, werden allerdings auf die Einrichtung eines schwedischen Onlineshops (in schwedischer Sprache) nicht verzichten können. Mit einem weiteren Wachstum des schwedischen E-C ommerce-Marktes von etwa 10% kann gerechnet werden.

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