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AGB für Online-Kurse (Live / Video-On-Demand)

03.04.2020, 15:47 Uhr | Lesezeit: 3 min
AGB für Online-Kurse (Live / Video-On-Demand)

In Zeiten der Corona-Krise und den damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens müssen viele Geschäftsmodelle ein- oder umgestellt werden. Unter anderem sind hiervon Anbieter von Fitness- und sonstigen Kursleistungen betroffen, die ihre Dienste regulär in Person gegenüber Einzelnen oder Gruppen erbringen. Um den Ausfall von Präsenzkursen zu kompensieren, stellen immer mehr Anbieter auf das Online-Geschäft um und bieten über eigene Online-Präsenzen Live- und/oder voraufgezeichnete Kurse per Streaming an. Hierbei gibt es allerdings einige rechtliche Besonderheiten zu beachten. Für Online-Live- und/oder Video-On-Demand-Kurse bietet die IT-Recht Kanzlei nun ein spezielles Schutzpaket an.

I. Rechtlicher Hintergrund

Verträge über die Teilnahme an Online-Live-Kursen und über die Lieferung von On-Demand-Videos, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher online oder fernmündlich geschlossen werden, unterliegen den Regelungen der §§ 312c ff. BGB über Fernabsatzverträge.

In rechtlicher Hinsicht zu beachten ist hierbei insbesondere, dass die Erbringung von Online-Live-Kursen als Dienstleistung qualifiziert wird, in deren Rahmen der Anbieter eine spezielle Betreuung und ggf. Beratung erbringt. Dahingegen werden beim Bereitstellen von On-Demand-Videos zum Abruf Verträge über sog. digitale Inhalte geschlossen, welche Kunden nach Belieben über die Präsenz des Anbieters abrufen können.

Sowohl das Anbieten von Dienstleistungen als auch die Bereitstellung von digitalen Inhalten sind rechtlichen Besonderheiten und speziellen Informationspflichten unterworfen.

Professionelle Allgemeine Geschäftsbedingungen sind hier also regelmäßig unumgänglich.

Darüber hinaus müssen Anbieter auch ein ordnungsgemäßes Impressum sowie eine Datenschutzerklärung vorhalten, die den Anforderungen der DSGVO genügt.

Schließlich ist bei Verträgen, die Anbieter über Ihre Website mit Verbrauchern schließen, das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht zu beachten. Dieses erfährt bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten besondere Ausprägungen und setzt daher als Notwendigkeit das Vorhalten einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung voraus.

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Inhalt des Schutzpaketes für Anbieter von Online-Kursen

Das Schutzpaket der IT-Recht Kanzlei Anbieter von Online-Kursen ist für Unternehmer geeignet, die über eine eigene Website Online-Live-Kurse und/oder voraufgezeichnete Kurse per Streaming anbieten.

Das Schutzpaket umfasst die Bereitstellung und Pflege folgender Rechtstexte für den vorgenannten Geschäftszweck:

  • AGB
  • Widerrufsbelehrung
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

In den AGB werden insbesondere folgende Punkte berücksichtigt:

  • Leistungsinhalte
  • Vertragsschluss
  • Zahlungsbedingungen
  • Änderungsvorbehalte des Anbieters
  • Mängelhaftung
  • Haftungsausschlüsse
  • Anwendbares Recht

Entsprechende Rechtstexte bietet die IT-Recht Kanzlei ab sofort im Rahmen ihres AGB-Pflegeservices an – und das schon für mtl. 9,90 EUR. Mit dem AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei bleiben Sie dabei immer auf dem aktuellen rechtlichen Stand.

Nähere Informationen zum AGB-Pflegeservice der IT-Recht Kanzlei finden Sie hier.


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