IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Österreichische Vorschriften zum Datenschutzrecht

17.10.2013, 10:40 Uhr | Lesezeit: 2 min
Österreichische Vorschriften zum Datenschutzrecht

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Österreich E-Commerce (AGB)" veröffentlicht.

Die Pflicht, sich als deutscher Onlinehändler bei der österreichischen Datenschutzkommission zu registrieren, kann eine enorme abschreckende Wirkung haben. Es ist daher sicher eine gute Nachricht, dass die Mehrzahl der deutschen Onlinehändler, die ihre Produkte nach Österreich vertreiben, nicht von dieser Registrierungspflicht betroffen ist. Warum das so ist und in welchen Fällen die Registrierungspflicht greift, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

Frage: Muss ein deutscher Onlinehändler, der seine Geschäfte in Österreich über eine Niederlassung in Österreich betreibt, sich im österreichischen Datenverarbeitungsregister, eingerichtet bei der österreichischen Datenschutzkommission registrieren?

Ja, diese Registrierungspflicht besteht gem. § 3, Satz 2, Datenschutzgesetz 2000.

§ 3. (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf die Verwendung von personenbezogenen Daten im Inland anzuwenden. Darüber hinaus ist dieses Bundesgesetz auf die Verwendung von Daten im Ausland anzuwenden, soweit diese Verwendung in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für Zwecke einer in Österreich gelegenen Haupt- oder Zweigniederlassung (§ 4 Z 15) eines Auftraggebers (§ 4 Z 4) geschieht.

Die Registrierung muss online erfolgen. Einzelheiten zu den registrierungspflichtigen Daten können bei der österreichischen Datenschutzkommission abgefragt werden. Meldepflichtig sind personenbezogene Daten wie Name, Anschrift der Kunden, etc.

Banner Starter Paket

Frage: Unterliegt ein deutscher Onlinehändler, der seine Geschäfte in Österreich direkt von Deutschland aus betreibt, österreichischem Datenschutzrecht und der Pflicht zur Registrierung?

Nein, deutsche Onlinehändler, die ihre Geschäfte in Österreich von Deutschland aus betreiben, unterliegen nicht dem österreichischen Datenschutzrecht und müssen sich nicht bei der österreichischen Datenschutzbehörde registrieren lassen. § 3 des österreichischen Datenschutzgesetzes 2000 beschränkt die räumliche Anwendung des Datenschutzgesetzes auf personenbezogene Daten im Inland.

§ 3 Satz 1, Datenschutzgesetz 2000
§ 3. (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind auf die Verwendung von personenbezogenen Daten im Inland anzuwenden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Marco Birn - Fotolia.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend
(23.01.2023, 13:26 Uhr)
Bestellung eines Bevollmächtigten in Österreich verpflichtend
Frage des Tages: Kann ich die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei auch als Händler mit Sitz in Österreich nutzen?
(02.06.2022, 14:56 Uhr)
Frage des Tages: Kann ich die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei auch als Händler mit Sitz in Österreich nutzen?
Verpackungen für Österreich lizenzieren
(14.12.2021, 13:38 Uhr)
Verpackungen für Österreich lizenzieren
Gastbeitrag: Verpackungslizenzierung in Österreich – verpflichtend auch für Online-Händler!
(02.09.2020, 16:10 Uhr)
Gastbeitrag: Verpackungslizenzierung in Österreich – verpflichtend auch für Online-Händler!
Verbraucherinformationen im Onlinehandel in Österreich: Von Händlern und Hellsehern
(05.10.2018, 08:51 Uhr)
Verbraucherinformationen im Onlinehandel in Österreich: Von Händlern und Hellsehern
IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte AGB für Online-Händler bereit, die Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreiben
(26.06.2018, 09:34 Uhr)
IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte AGB für Online-Händler bereit, die Waren oder Dienstleistungen in Österreich vertreiben
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei