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Abmahnung wegen Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung: Händler und Privatpersonen wehren sich immer öfter!

02.02.2011, 16:39 Uhr | Lesezeit: 2 min
Abmahnung wegen Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung: Händler und Privatpersonen wehren sich immer öfter!

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Werbung mit Newsletter und Fax" veröffentlicht.

Die Zusendung unverlangter Werbe-E-Mails kostet die Betroffenen Zeit und Nerven. Viele Händler und Privatpersonen holen nun zum Gegenschlag aus und lassen die Absender von unerwünschten Werbenachrichten abmahnen.

1. Anspruch auf Unterlassung

Der Adressat einer unverlangt zugesandten Werbe-E-Mail kann den Absender nach §§ 1004, 823 Abs. 1 BGB auf Unterlassung zukünftiger in Anspruch nehmen. Hierbei können sich Privatleute auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen, dieses wird durch die Zusendung der unverlangten Werbe-E-Mails in relevanter Weise beeinträchtigt. Unternehmern demgegenüber steht der Anspruch wegen eines widerrechtlichen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu. Darüber hinaus stellt das Versenden unverlangter Werbe-E-Mails auch eine unlautere Wettbewerbshandlung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG dar und kann daher von den nach § 8 Abs. 3 UWG aktivlegitimierten Personen abgemahnt werden, auch wenn diese nicht selbst Adressat der Email-Werbung sind.

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2. Streitwerte der Gerichte

Die von den Gerichten angesetzten Streitwerte variieren von Fall zu Fall, nachfolgend soll ein kleiner Überblick über die bislang von der Rechtsprechung festgesetzten Streitwerte gegeben werden:

  • 4.500,- Euro für die einmalige Zusendung einer unverlangten Werbe-E-Mail an eine Privatperson (OLG Schleswig, Urteil vom 05.01.2009, Az. 1 W 57/08)
  • 6.000,- Euro für die einmalige Zusendung einer unverlangten Werbe-E-Mail an einen Freiberufler (BGH, Beschluss vom 20.05.2009, Az.: I ZR 218/07)
  • 5.000,- Euro bei Zusendung mehrmaliger Werbe-E-Mails an eine Privatperson (AG München, Beschluss vom 19.05.2010, Az.: 223 C 12372/10)
  • 3.000,- Euro für die einmalige Zusendung einer unerwünschten Werbe-E-Mail an einen Freiberufler (OLG Hamburg, Beschluss vom 11.10.2007, Az.: 14 W 66/07)
  • 10.000,- Euro für die einmalige Übersendung einer unverlangten Werbe-E-Mail an einen Gewerbetreibenden (AG Essen, Urteil vom 20.11.2006, Az.: 23 C 146/06)
  • 6.000,- Euro für die einmalige Zusendung einer unverlangten Werbe-E-Mail an einen beruflichen E-Mail-Account (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.2004, Az.: I-15 U 41/04)
  • 7.500,- Euro für die einmalige Zusendung einer unverlangten Werbe-E-Mail an einen beruflichen E-Mail-Account (LG Berlin, Urteil vom 26.08.2003, Az.: 16 O 339/03)

3. Fazit

Der Versand von unverlangten Werbe-E-Mails kann kostenpflichtig abgemahnt werden und für den Versender erhebliche Kosten verursachen. Angesichts der Tatsache, dass sich viele Händler und Privatpersonen der Belästigung von Spam-Nachrichten ausgesetzt sehen, ist den Werbenachrichten versendenden Händlern anzuraten Ihre Praxis des E-Mail-Versands in rechtlicher Hinsicht prüfen zu lassen. Dies gilt umso mehr, als sich Händler und Privatpersonen immer häufiger gegen unerwünschte Werbe-E-Mails zur Wehr setzen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
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4 Kommentare

W
Weißenfels 28.12.2015, 14:23 Uhr
Herr
Hallo,
kann ich denn als Privatperson selber Abmahnen, oder muss dies über einen Rechtsanwalt laufen? Welche Kosten entstehen für mich?
I
I. Jannert 30.07.2015, 18:15 Uhr
Antworten?
Zu Herrn Hensslers Kommentar bzw. auch grundsätzlich würde mich interessieren, ob hier schon mal jemand eine Antwort auf seine in Kommentaren enthaltenen Fragen erhalten hat.
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Mein Kommentar wurde nach meinem Hinweis entfernt, dass meine Mail-Adresse fälschlicherweise mit veröffenlicht worden war. Ich habe Verbesserungsvorschläge dazu gemacht. Ob, wann und wie sie umgesetzt werden, weiß ich nicht. Man sieht aber ein, dass Verbesserungen angebracht sind.
Leider erfährt man hier nicht, ob jemand Antworten erhalten hat und wenn ja, welche. Diese könnten ja auch für andere Leser interessant sein.
Wie soll man also vorgehen, wenn man von Spammails "made in Germany" belästigt wird? Bei einer Firma habe ich mal angerufen und freundlich darauf hingewiesen, dass ihre Mails unerlaubter Spam gewesen seien. Das waren aber nur wenige einzelne Mails an meine gewerbliche Mail-Adresse und sie haben freundlich reagiert und meine Adresse dann aus ihrer Liste gestrichen. Ich habe von dieser Firma auch nichts mehr erhalten.

Diese Einzelfälle sind ja noch relativ harmlos. Nervig und absolut unseriös sind aber diese Massenmails, die an alle möglichen Adressen geschickt werden wie eben z. B. dieser ominöse Aktienchancen-Newsletter. Da nützt auch kein "unsubscribe"-Link etwas. die schicken einfach immer fröhlich weiter an sämtliche Adressen, die sie vermutlich per Zufallsgeneratoren ausfindig machen. Ich bekomme das aber nur noch mit, wenn ich meine Spamordner aufräume, weil sie durch den Spamfilter dort zurückgehalten werden und nicht in meinem Posteingangsordner landen. Trotzdem nervt es mich, weil mein Speicherplatz dadurch viel schneller voll ist und evtl. richtige Mails nachher nicht mehr durchkommen. Denen würde ich schon gerne mal zeigen, "wo der Hammer hängt". Und den ganzen Versendern der "anzüglichen" und angeblichen Gewinnspiel- oder (Kranken-)Versicherungs-Spammails sowieso.
Wäre nett, wenn man hier mal Verhaltenstipps dazu bekommen könnte! Dazu ist doch keine persönliche Beratung notwendig.
Eine Antwort als weiterer Kommentar wäre für alle lesbar und hilfreich.

Danke im voraus.

PS: Und es nervt mich, dass ich immer mehrere Versuche brauche, bis der Captcha-Code akzeptiert wird! Wem geht es auch so?
W
Werner Hensler 18.06.2015, 11:34 Uhr
ITS Systemhaus UG
Hallo, seit einiger Zeit erreichen meinen geschäftlich genutzten Emailaccount immer mehr Spammails made in Germany.
Was mich interessiert ist wie man jetzt wirklich dagegen vorgeht (Anwalt einschalten, etc.) was es mich kostet und u.U. neben der Eindämmung dieser neuen Unart die Versender dafür finanziell geradestehen lassen kann.

Solange der Spamversand in D nicht weh tut wird sich diese Unart immer weiter durchsetzen.
P
Peter Rodyz 03.02.2011, 11:55 Uhr
Absender nicht greifbar
Das Problem der unerwünschten Werbemails ist doch, daß die Absender nicht greifbar sind. Teils, weil sie im Ausland sitzen, teils, weil sie gefälschte oder gehackte Email-Adressen besitzen.

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