Abmahnung der Firma Euro Trade: Wegen fehlerhafter Kennzeichnung von Nahrungsergänzungsmittel
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Euro Trade vor, in der die folgenden angeblichen Verstöße gegen die Preisangabenverordnung , die Health-Claim Verordnung sowie rechtswidrige AGB gerügt werden.
Insbesondere ging es darum, dass
- die Grundpreise je Mengeneinheit i.S.d. §§ 2 I , 2 III PAngV nicht angegeben worden seien.
- die Informationspflichten des Art. 10 II HCV beim Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln nicht beachtet worden seien.
Zudem sei die nachstehende, angeblich rechtswidrige, Klausel verwendet worden:
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Hinweis: Ob derzeit noch weitere Abmahnungen dieses Anbieters in Umlauf sind, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis. Wir werden jedoch unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.
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