
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung von Herrn Christian Kraus vor, vertreten durch die Kanzlei Dieckmann. Inhalt der Abmahnung ist ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und mehr. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung von Herrn Christian Kraus in unserem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
1. Was wird in der Abmahnung von Herrn Christian Kraus vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- unvollständige Informationen im Impressum (E-Mail fehlt)
- Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Grundpreisangaben)
- fehlender Pflichttext bei Biozidprodukten gem. Artikel 72 Abs. 1 der Biozidverordnung ("Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformation lesen.")
- unzureichende Informationen zur Widerrufsbelehrung
- fehlendes Muster-Widerrufsformular
- gerügter Verstoß auf: Ebay
- Stand: 03/2020
2. Was wird von Herrn Christian Kraus gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung;
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.029,35 Euro/Gegenstandswert 15.000,00 Euro
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Wenn ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen sollte, sollte hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung von Herrn Christian Kraus unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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