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Vermeidbar: Abmahnungen wegen Bilderklau

04.07.2019, 14:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
Vermeidbar:  Abmahnungen wegen Bilderklau

Bilder sagen mehr als 1000 Wort - und deshalb sind (Produkt-) Bilder auch so beliebt bei Händlern. Was im Eifer aber nicht vergessen werden darf: Um ein Bild nutzen zu dürfen muss man selbst der Urheber sein oder es wurden Nutzungsrechte eingeräumt. Wer dagegen verstößt kann abgemahnt werden - wegen "Bilderklau". Und eine solche Abmahnung zieht nicht nur Unterlassungs- sondern auch Schadensersatzansprüche nach sich - es kann also um richtig viel Geld gehen. Das ist vermeidbar....

Die Bilderfalle

Wer seine Waren bebildern will, hat grds. 2 Möglichkeiten: Entweder werden die Bilder selbst erstellt, dann können qua Urheberschaft die Bilder natürlich beliebig genutzt werden. Oder es werden Nutzungsrechte an fremden Bildern eingeräumt. Sei es etwa von einem Fotografen, dem Produkthersteller oder von einer der bekannten stock-Foto Plattformen. Was keine Alternative ist: Die Bilder einfach ungefragt vom Mitbewerber oder sonstwo klauen. Denn dann kommt, was kommen muss: Eine Anmahnung. Und die hat es im Urheberrecht ins sich. Denn es geht meist um hohe Gegenstandswerte (ca. 3.000 - 6.000 EUR pro Bild) und um Schadensersatzansprüche (Höhe abhängig je nach Nutzungsart und -dauer). Und da die Bilder dann natürlich auch nicht mehr weitergenutzt werden dürfen, muss naturgemäß nochmal Geld in neue Bilder investiert werden. Alles in allem also ein schlechtes Geschäft.

Informationen zum Thema, insbesondere zu den zahlreichen Gerichtsentscheidungen zu Gegenstandswerten und Schadensersatz finden Sie in diesem Beitrag.

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Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen Bilderklau? Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das vermutlich nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Handlungsanleitungen und Muster an. Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten die letzten Jahre regelmäßig in vielen Newslettern zum Thema Bilderklau informiert.

Wer unsere Update-Service-Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Update-Service-Newsletter bieten wir noch weiteren Service hierzu an: So bieten wir etwa exklusiv unseren Mandanten Musterverträge für die Nutzung von Bild und Text an - in deutsch und englisch.

Und immer aktuell: Der wöchentliche Abmahnradar beschäftigt sich seit Jahren mit den wichtigsten Abmahnungen der aktuellen Woche - im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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