IT-Recht Kanzlei
Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlich werden?

26.09.2006, 00:00 Uhr | Lesezeit: 1 min
Dürfen Abmahnschreiben im Internet veröffentlich werden?

Marcel Bartels hat in seinem Blog mein-parteibuch.de ein Abmahnschreiben eines Münchner Rechtsanwalts gegen das Forum Forenabmahnungen.de veröffentlicht. Dadurch sah dieser sein Persönlichkeitsrecht verletzt und zog vor das Landgericht Berlin.

Das Landgericht Berlin gab dem Anwalt Recht und untersagte die Veröffentlichung des Anwaltsschreibens ohne Genehmigung des Verfassers.

Zur Begründung verweist das Landgericht Berlin auf die Antragsschrift, in der es laut des Anwalts unter anderem heißt: "Der Antragsteller muss es sich nicht gefallen lassen, dass von ihm verfasste anwaltliche Schreiben an Dritte ohne seine Einwilligung als Faksimile veröffentlicht werden. Hiermit geht der Antragsgegner weit über das hinaus, was möglicherweise im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung zulässig ist. Er zitiert nicht aus dem Schreiben und setzt sich redaktionell damit auseinander, sondern publiziert es grafisch. Hierfür besteht keine redaktionelle Notwendigkeit im Rahmen der Berichterstattung."

Per einstweiliger Verfügung ist es nun Bartels "untersagt, im Internet Abmahnschreiben des Antragstellers zu veröffentlichen." Bei Zuwiderhandlung droht dem Blogger ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Verfügung erging "wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung".

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

BGH: Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung aus Online-Bewertungsportal
(07.02.2023, 14:18 Uhr)
BGH: Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung aus Online-Bewertungsportal
OLG Köln: Kommentarlose 1-Stern-Bewertung von Mitbewerber auf Google ist unzulässige Schmähkritik
(06.02.2023, 12:58 Uhr)
OLG Köln: Kommentarlose 1-Stern-Bewertung von Mitbewerber auf Google ist unzulässige Schmähkritik
OLG Celle: Pflicht zur Löschung von Links, wenn diese selbst einem Unterlassungsgebot unterfallen
(29.11.2022, 14:34 Uhr)
OLG Celle: Pflicht zur Löschung von Links, wenn diese selbst einem Unterlassungsgebot unterfallen
Haben Händler einen Anspruch auf Löschung negativer Bewertungen?
(12.09.2022, 15:35 Uhr)
Haben Händler einen Anspruch auf Löschung negativer Bewertungen?
Trustpilot und andere Bewertungsportale: Müssen Online-Händler unfreiwillige Listungen hinnehmen?
(16.03.2020, 12:25 Uhr)
Trustpilot und andere Bewertungsportale: Müssen Online-Händler unfreiwillige Listungen hinnehmen?
OLG Köln und LG München I zum datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch unfreiwillig gelisteter Anbieter in Bewertungsportalen
(10.12.2019, 15:49 Uhr)
OLG Köln und LG München I zum datenschutzrechtlichen Löschungsanspruch unfreiwillig gelisteter Anbieter in Bewertungsportalen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Kontakt:

IT-Recht Kanzlei

Alter Messeplatz 2
80339 München

Tel.: +49 (0)89 / 130 1433 - 0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433 - 60

E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei