Marcel Bartels hat in seinem Blog mein-parteibuch.de ein Abmahnschreiben eines Münchner Rechtsanwalts gegen das Forum Forenabmahnungen.de veröffentlicht. Dadurch sah dieser sein Persönlichkeitsrecht verletzt und zog vor das Landgericht Berlin.
Das Landgericht Berlin gab dem Anwalt Recht und untersagte die Veröffentlichung des Anwaltsschreibens ohne Genehmigung des Verfassers.
Zur Begründung verweist das Landgericht Berlin auf die Antragsschrift, in der es laut des Anwalts unter anderem heißt: "Der Antragsteller muss es sich nicht gefallen lassen, dass von ihm verfasste anwaltliche Schreiben an Dritte ohne seine Einwilligung als Faksimile veröffentlicht werden. Hiermit geht der Antragsgegner weit über das hinaus, was möglicherweise im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung zulässig ist. Er zitiert nicht aus dem Schreiben und setzt sich redaktionell damit auseinander, sondern publiziert es grafisch. Hierfür besteht keine redaktionelle Notwendigkeit im Rahmen der Berichterstattung."
Per einstweiliger Verfügung ist es nun Bartels "untersagt, im Internet Abmahnschreiben des Antragstellers zu veröffentlichen." Bei Zuwiderhandlung droht dem Blogger ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,- Euro oder sechs Monate Ordnungshaft. Die Verfügung erging "wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung".
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Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO
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