Alles neu macht der Mai? Nicht wirklich: Die Werbung entwickelt sich weiterhin zum Abmahnklassiker - hier gibt es zahlreiche Fehlerquellen und diese sind auch nach den neuen gesetzlichen Bestimmungen von Mitbewerbern gut abmahnbar. Ansonsten werden weiterhin alte Abmahnklassiker wie die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform, die fehlenden Grundpreise oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung abgemahnt. Allerdings vornehmlich von Wettbewerbsvereinen. Die Anzahl von marken- und urheberrechtlichen Abmahnungen bleibt weiter hoch.
Inhaltsverzeichnis
Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht
Im Wettbewerbsrecht ging es ua. um folgende Themen - der Schwerpunkt lag auch diesen Monat auf der "Fehlerquelle Werbung" sowie auf den altbekannten Abmahnklassikern:
- Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
- Irreführende Werbung I: Ultraschallzahnbürste
- Irreführende Werbung II: Himalaya-Salz
- Fehlende Verlinkung auf OS-Plattform
- Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung
- Keine Informationen zur Vertragstextspeicherung
- Fehlende Grundpreise
Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Werbung mit "versicherter Versand"
- Verstoß gegen Informationspflichten: Fehlende Warnhinweise
- Täuschung: Über Herkunft und Eigenschaften der Ware
- Irreführung: Gefahrtragung bei Versand
Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
- Armbanduhren: Verstoß ElektroG wg. fehlender Registrierung
- Liegestuhl: Unzulässige Produktnachahmung
Weitere Infos zu vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.
Abmahnungen aus dem Markenrecht
Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wurde in den letzten Monaten auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:
- Audi-Ringe / S-Line / RS u.a.
- Wald & Thal
- Monster
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
- Frida Kahlo
- BABY born
Weitere Infos zu den Abmahnungen der vorgenannten Marken finden Sie hier.
Sonstige Abmahnungen
Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnungen:
- Unberechtigte Bildnutzung
Weitere Infos zum vorgenannten Abmahnthema finden Sie hier.
Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei
Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.
Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:
Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
Link kopieren
Als PDF exportieren
Per E-Mail verschicken
Zum Facebook-Account der Kanzlei
Zum Instagram-Account der Kanzlei
0 Kommentare