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Abmahnradar Januar: Wettbewerbsrechtliche Abmahnklassiker, Bilderklau und viele Marken

23.01.2023, 14:03 Uhr | Lesezeit: 2 min
Abmahnradar Januar: Wettbewerbsrechtliche Abmahnklassiker, Bilderklau und viele Marken

Kaum hat das neue Jahr begonnen, wird auch schon munter abgemahnt. Die Themen sind bereits sehr vielfältig, aber dennoch dominiert von den Abmahnklassikern der letzten Jahre, wie etwa der fehlenden Registrierung iSd. Verpackungsgesetzes oder der fehlerhaften Grundpreise. Weiterhin hoch im Kurs: Die urheber- und markenrechtlichen Abmahnungen. In letzterem Fall hat sich besonders die Marke "Mensch ärgere Dich nicht" hervorgetan.

Abmahnungen aus dem Wettbewerbsrecht

Im Wettbewerbsrecht ging es u.a. um folgende Themen:

  • Garantiewerbung / versicherter Versand
  • Irreführung: Gewerblich statt privat
  • Kaffee: Werbung mit "bekömmlich"
  • Werbung: LGA geprüft
  • Verpackungsgesetz: Fehlende Registrierung
  • Fehlerhafte Grundpreise

Weitere Infos zu den vorgenannten Abmahnpunkten finden Sie hier.

  • Widersprüchliche Widerrufsfristen
  • Datenübermittlung an Drittland
  • Unzulässige Werbung: Bewertungserinnerungsmail

Abmahnungen aus dem Markenrecht

Man möchte fast sagen, dass die Markenabmahnung die neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist. Jedenfalls wird weiterhin auffallend viel im Markenrecht abgemahnt - diesen Monat ging es u.a. um folgende Marken:

  • "Mensch ärgere Dich nicht"
  • "Inbus"
  • "EXPLORER"

Weitere Infos zur Abmahnung den vorgenannten Marken finden Sie hier.

Sonstige Abmahnungen

Ansonsten gab es noch einige urheberrechtliche Abmahnung - u.a. im Zusammenhang mit dem gut bekannten Bilderklau.

Weitere Infos hierzu finden Sie hier.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei

Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden im Mandantenportal eine ausführliche Zusammenstellung über die meistabgemahnten Begriffe in der Werbung und die Abmahnklassiker an sich.

Und übrigens: Die IT-Recht Kanzlei hat den Radar auch mobil gemacht - und informiert über eine eigene App mittels Push-Nachrichten über wichtige Abmahnthemen. Hier kann die Abmahnradar-App bezogen werden:

Die Nutzung der App ist natürlich kostenlos.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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