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Immer mehr Marken: Die Blacklist der abgemahnten Marken

14.02.2019, 12:06 Uhr | Lesezeit: 4 min
Immer mehr Marken: Die Blacklist der abgemahnten Marken

Seit Jahren füttern wir unsere Blacklist mit den am häufigsten abgemahnten Markenzeichen. Nochmal zur Erinnerung: Jeder der eine Marke anmeldet, hat das natürliche Interesse, dass Dritte den Schutz der Marke akzeptieren und die Marke weder identisch noch ähnlich unberechtigt nutzen. Zudem achten die meisten Markeninhaber darauf, dass die eigene Marke weder identisch noch ähnlich von Dritten ebenfalls beim Markenamt eingetragen wird. Und wird gegen dies verstoßen, dann kommt es zu Markenverletzungen, die abgemahnt werden - teilweise zurecht und teilweise zu Unrecht. Die IT-Recht Kanzlei hat in dieser Blacklist alle in der Vergangenheit abgemahnten Begriffe aufgenommen, um eine Übersicht der „No-Go-Marken“ aufzuzeigen – die Liste wird ständig gepflegt und wurde aktuell wieder deutlich erweitert und dürfte daher exklusiv für alle Mandanten der IT-Recht Kanzlei sehr hilfreich zum Thema Vermeidung von Markenabmahnungen sein.

Markenabmahnung – was ist das?

Verletzt ein Dritter fremde Markenrechte, kann und wird er bei entsprechender Aufmerksamkeit des Markeninhabers, abgemahnt. Dabei kann die Verletzung diverse Gründe haben – etwa:

  • identische Nutzung der geschützten Marke für identische Waren (die klassischen Pirateriefälle – auch bei den bekannten Amazon-Dranhängefällen geht es meist um derartige Verletzungen)
  • ähnliche Nutzung der geschützten Marke für identische/ähnlich Waren (hier wird ein dem geschützten Markennamen ähnlicher Begriff für identische oder ähnliche Waren genutzt)

Nutzung eines Markenzeichens bedeutet dabei im Übrigen nicht nur, dass die Marke auf der Ware angebracht ist – ebenfalls erfasst sind davon die Fälle der Bewerbung der Ware durch Verwendung des geschützten Zeichens im Artikeltext, in der eigenen Shop-Suchmaschine, als Kategorie oä.

Erhält nun der Rechteinhaber Kenntnis von dem Verstoß, wird er vermutlich eine Abmahnung aussprechen und so dem Verletzer die Möglichkeit geben, die Sache ohne gerichtliche Klärung aus der Welt zu schaffen. Dabei wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem kann Auskunft über den Verletzungsumfang verlangt werden, um anschließend den Schadensersatz zu berechnen. Und: Sofern anwaltlich abgemahnt wurde, sind die Kosten der Beauftragung des Anwalts zu erstatten. Wegen des generell hohen Wertes, der einer Marke an sich beigemessen wird, sind die Gegenstandswerte bei Markenverletzungen regelmäßig hoch – man spricht von einem Regelstreitwert von 50.000 EUR, für bekannte und stark benutzte Marken dürfte dieser Wert teilweise noch weit überschritten werden. Daraus resultieren Anwaltskosten von ca. 1.500 EUR – sprich: Es geht um relativ viel Geld bei Markenabmahnungen.

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Die Blacklist – ein Zusatzservice der Schutzpakete

Angesichts der ständig steigenden Zahl von geschützten Marken, ist es nicht verwunderlich, dass es immer häufiger und ständig zu Reibereien in diesem Bereich kommt – jedenfalls nehmen auch die Markenabmahnungen stetig zu. Neben der Einhaltung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften spielt das Markenrecht eine zunehmend wichtige Rolle. Wir haben diese Bedürfnisse der Händler erkannt:

Mit der Marken-Blacklist will die IT-Recht Kanzlei eine Sensibilisierung für Markenabmahnungen erreichen. Aufgeführt sind die abgemahnten Markenbegriffe der Vergangenheit. Die Liste wird allen Mandanten der IT-Recht Kanzlei im Mandantenportal zur Verfügung gestellt. Damit wird der umfangreiche Service der Schutzpakete, egal ob Starter-, Premium oder unlimited-Paket, abgerundet und die Mandanten werden auch im Bereich Markenrecht nicht im Regen stehen gelassen.

Übrigens 1: Natürlich bietet die IT-recht Kanzlei auch Unterstützung bei der Anmeldung von Marken, bei der Verteidigung oder Aussprache von Markenabmahnungen an und bei Markenüberwachungen an.

Übrigens 2: Wer bei der IT-Recht Kanzlei ein unlimited-Paket gebucht hat, hat die Beratung und Durchführung 1 de-Markenanmeldung inkludiert pro Jahr (natürlich zzgl. Amtsgebühren) - die genauen Inhalte dieses Zusatzangebotes finden Sie hier.

Übrigens 3: In dem wöchentlich auf unserer Website veröffentlichten Abmahnradar berichten wir neben den wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen natürlich auch über markenrechtliche Abmahnungen - auch dies ein guter Seismograph für den markenrechtlichen Abmahnmarkt.

Fazit

Die umfangreichen Schutzpakete der IT-Recht Kanzlei werden durch das Markenrecht sinnvoll ergänzt. Nachdem bereits die Beratung zur Markenanmeldung teilweise in den Paketen inkludiert ist, werden alle Pakete um den Service der Blacklist abgerundet. Mit dieser Liste der aktuellen und vergangenen Markenabmahnungen, kann ein guter Überblick über den Abmahnmarkt im Markenrecht erlangt werden – das soll auch der Vermeidung zukünftiger Markenabmahnungen dienen.

Diese Liste , die ständig aktualisiert wird, stellen wir exclusiv allen Mandanten im Mandantenportal der IT-Recht Kanzlei zur Verfügung.

Bildquelle:
© vege - Fotolia.com

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