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Widerrufsbelehrung 2014 - einfacher geht es nicht! - IT-Recht Kanzlei stellt statische Widerrufsbelehrung zur Verfügung!

30.05.2014, 20:17 Uhr | Lesezeit: 2 min
Widerrufsbelehrung 2014 - einfacher geht es nicht! - IT-Recht Kanzlei stellt statische Widerrufsbelehrung zur Verfügung!

Ab dem 13.06.2014 muss die neue Widerrufsbelehrung verwendet werden. Hierbei sieht der Gesetzgeber ein neues gesetzliches Muster vor, welches allerdings von enormer Komplexität ist und zudem nicht alle praktischen Fallgestaltungen abdeckt. Viele Anbieter von Rechtstexten oder andere Dienstleister mahnen daher zur Vorhaltung von 40 bis 50 Varianten der Widerrufsbelehrung, wobei im Rahmen der konkreten Bestellung die zutreffende Widerrufsbelehrung zur Kenntnis gegeben werden soll. Die IT-Recht Kanzlei ermöglicht es Online-Händlern, die verkörperte Waren im Fernabsatz verkaufen, auch künftig nur mit einer statischen Widerrufsbelehrung zu arbeiten.

Die Vorgaben des gesetzlichen Musters zur Widerrufsbelehrung 2014 sind in der täglichen Praxis nicht (bzw. nur in den seltensten Fällen) umsetzbar, sofern man die Ausfüllhinweise zur Widerrufsbelehrung ernst nimmt. Will man die Vorgaben des Musters einhalten, müssten Online-Händler mit einer Vielzahl von Widerrufsbelehrungsvarianten arbeiten – und diese jeweils entsprechend der konkreten Bestellsituation zum Einsatz bringen. Dies kann keinem Online-Händler zugemutet werden.

Selbst auf automatisierte Weise – etwa durch ein entsprechendes Shopsystem mit perfekt vorausdenkender Warenwirtschaft – lassen sich bei Weitem nicht alle denkbaren Konstellationen abbilden, zumal uns auch kein Shopsystem bekannt ist, dass die technischen Voraussetzungen an die Erstellung und Bereitstellung der richtigen Widerrufsbelehrung erfüllen würde. Die Implementierung eines solches System würde zudem einen erheblichen Investitions- und vor allem auch Pflegeaufwand mit sich bringen, der für viele kleinere Händler nicht zu stemmen wäre.

Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihren Mandanten die Erstellung einer statischen Widerrufsbelehrung an, welche für alle Fälle des Verkaufs von verkörperten Waren im Internet verwendet werden kann!

Übrigens: Die IT-Recht Kanzlei bietet auch ausländische Widerrufsbelehrungen an!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
© Pixel Embargo - Fotolia.com

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