E-Mail Pflichtangaben-Assistent
Einige Tausend Euro Strafe! Dieser Betrag schwebt wie ein
Damoklesschwert über den Köpfen von Unternehmern, die ihre
geschäftliche Korrespondenz noch immer unzureichend oder etwa
gar nicht mit den erforderlichen Pflichtangaben versehen haben.
Wie schon bei Geschäftsbriefen längst vorgeschrieben, wurde
zum Jahresbeginn gesetzlich klargestellt, dass auch in E-Mails
(und Fax) bestimmte Angaben zur jeweiligen Rechtsform nicht fehlen
dürfen.
Um nun allen Handels- bzw. Kleingewerbetreibenden auf unkompliziertem Wege eine korrekte Kennzeichnung Ihrer Korrespondenz zu ermöglichen, bietet die IT-Recht Kanzlei einen kostenlosen Pflichtangaben-Assistenten an, der die geforderten Angaben je nach Rechtsform online generiert.
Wählen Sie die gewünschte Rechtsform
Achtung: Der Assistent ist nicht in der Lage eine adäquate Rechtsberatung zu ersetzen, da er ausschließlich vorgefertigte Muster verwendet. Schon aus dem Grund erfolgt die Benutzung ausschließlich auf eigenes Risiko des Anwenders. Gerade in komplexeren Angelegenheiten (wie etwa der Gesellschaft in Liquidation) wird daher empfohlen, eine im Wettbewerbs- und IT-Recht geschulte Kanzlei zu kontaktieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Tel.: 089 / 130 14 33 - 0
Fax: 089 / 130 14 33 - 60
m.keller@it-recht-kanzlei.de