Frage des Tages: Aufpreis für Paketversand statt Warensendung im Widerrufsfall erstattungspflichtig?
Übt der Verbraucher sein Widerrufsrecht aus, sind ihm nach dem Gesetz auch die gezahlten Kosten für die Lieferung neben dem Kaufpreis zurückzuerstatten. Eine Ausnahme besteht aber dann, wenn der Verbraucher sich freiwillig für eine andere als die günstigste Standardlieferung entschieden hat. In diesem Beitrag beantworten wir die Frage, ob Aufpreise für einen Paketversand als Alternative zur normalen Warensendung vom Unternehmer im Widerrufsfall einbehalten werden dürfen oder zurückerstattet werden müssen.